ABSCHNITT 1 - EINLEITUNG
1.1 - Richtlinien und Vergütungsplan in die Vereinbarung für Selbstständige Geschäftsinhaber integriert
Diese Richtlinien und Verfahren, in ihrer aktuellen Form und nach alleinigem Ermessen von LifePharm, Inc. dba LifePharm (im Folgenden „LifePharm“, „LifePharm“ oder das „Unternehmen“), sind in die Vereinbarung für Selbstständige Geschäftsinhaber (SVP) von LifePharm integriert und bilden einen wesentlichen Bestandteil davon. In diesen Richtlinien bezieht sich der Begriff „Vereinbarung“ kollektiv auf den LifePharm SVP-Antrag & die Vereinbarung, die LifePharm-Richtlinien und -Verfahren, den LifePharm-Vergütungsplan und den LifePharm-Geschäftseinheitsantrag (falls zutreffend). Diese Dokumente sind durch Verweis in die LifePharm SVP-Vereinbarung integriert (alle in ihrer aktuellen Form und wie von LifePharm geändert).
1.2 - Änderungen der Vereinbarung
LifePharm behält sich das Recht vor, die Vereinbarung und ihre Preise nach eigenem und absolutem Ermessen zu ändern. Durch die Unterzeichnung der SVP-Vereinbarung erklärt sich ein SVP damit einverstanden, alle Änderungen oder Modifikationen zu befolgen, die LifePharm beschließt vorzunehmen. Änderungen treten 30 Tage nach Veröffentlichung und Benachrichtigung des Feldes, dass die Vereinbarung geändert wurde, in Kraft. Die Veröffentlichung und Benachrichtigung über Änderungen erfolgt im Back-Office des SVP. Änderungen gelten nicht rückwirkend für Verhaltensweisen, die vor dem Inkrafttreten der Änderung aufgetreten sind. Die Fortführung des LifePharm-Geschäfts eines SVP oder die Annahme von Boni oder Provisionen durch einen SVP stellt die Annahme aller Änderungen dar.
1.3 - Richtlinien und Bestimmungen trennbar
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung, in ihrer aktuellen Form oder wie sie geändert werden kann, aus irgendeinem Grund ungültig oder nicht durchsetzbar sein, wird nur der ungültige Teil der Bestimmung abgetrennt und die verbleibenden Bedingungen und Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft.
1.4 - Verzicht
LifePharm behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Vereinbarung und der geltenden Gesetze, die das Verhalten eines Unternehmens regeln, zu verlangen. Kein Versäumnis von LifePharm, ein Recht oder eine Befugnis aus der Vereinbarung auszuüben oder auf strikte Einhaltung durch einen SVP einer Verpflichtung oder Bestimmung der Vereinbarung zu bestehen, und keine Gewohnheit oder Praxis der Parteien, die von den Bedingungen der Vereinbarung abweicht, stellt einen Verzicht auf das Recht von LifePharm dar, die genaue Einhaltung der Vereinbarung zu verlangen. Das Bestehen eines Anspruchs oder Klagegrundes eines SVP gegen LifePharm stellt keine Verteidigung gegen die Durchsetzung einer Bestimmung der Vereinbarung durch LifePharm dar.
ABSCHNITT 2 - WERDEN SIE EIN SELBSTSTÄNDIGER GESCHÄFTSINHABER
2.1 - Voraussetzungen, um ein Selbstständiger Geschäftsinhaber zu werden
Um ein LifePharm SVP zu werden, muss jeder Bewerber:
- Mindestens 18 Jahre alt sein
- In den Vereinigten Staaten, US-Territorien oder einem Land wohnen, das LifePharm offiziell für Geschäfte geöffnet hat
- Eine gültige Sozialversicherungs- oder Steuernummer haben
- Einen ordnungsgemäß ausgefüllten SVP-Antrag & Vereinbarung entweder in Papierform oder online bei LifePharm einreichen und beim Anmelden mindestens ein Business Success Starter Kit erwerben.
2.1.1- Fiktive und/oder angenommene Namen
Eine Person oder ein Unternehmen darf sich nicht als SVP mit einem fiktiven oder angenommenen Namen oder Alias oder einer Form der Identifikation (einschließlich Steuernummern) bewerben, die nicht genau widerspiegelt, wer der tatsächliche Inhaber des SVP-Kontos ist und seinen aktuellen Status. Der Name eines Bewerbers darf in keiner Weise geändert werden, um einem SVP zu ermöglichen, sich mehr als einmal bei LifePharm anzumelden, was gegen die sechsmonatige Wartezeit verstößt.
Wenn ein Antragsteller sich unter einem Unternehmensnamen anmelden möchte, muss er seinen Firmennamen im SVP-Antrag & -Vertrag angeben und innerhalb von 30 Tagen die korrekten rechtlichen Informationen und Dokumentationen für das genannte Unternehmen an den Unternehmens-Kundendienst übermitteln.
Bei der Anmeldung einer Position gehört die Position, für die sich der Anmelder registriert hat, ausschließlich diesem ursprünglichen Anmelder mit dem Namen, den er angegeben und für die Eröffnung der Position verwendet hat. Wenn der angegebene SVP persönliche Informationen in seinem persönlichen Konto ändern möchte, muss er ein SVP-Informationsänderungsformular per Post oder Fax einreichen. LifePharm wird Konten mit falschen und/oder ungenauen Informationen kontaktieren, um die erforderlichen Informationen gemäß unseren Richtlinien und Verfahren zu erhalten. Wenn LifePharm nicht erfolgreich ist, das Problem der ungenauen Kontoinformationen zu lösen, wird LifePharm versuchen, den angegebenen Sponsor und/oder die Upline zu kontaktieren. Wenn die Bemühungen des Unternehmens weiterhin erfolglos sind, behält sich LifePharm das Recht vor, das Konto auf unbestimmte Zeit zu sperren und/oder das betreffende Konto zu kündigen.
2.1.2 - Anforderungen an Sozialversicherungsnummer / Bundessteuer-ID-Nummer
LifePharm ist verpflichtet, eine Steuerzahler-Identifikationsnummer (TIN) zu sammeln, wie eine Sozialversicherungsnummer (SSN) oder eine Bundessteuer-ID-Nummer, um das erzielte Einkommen an die IRS zu melden. Im Rahmen ihrer Antragsvereinbarung mit LifePharm müssen SVPs eine gültige TIN angeben, um die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen.
SVPs, die keine TIN in den Unterlagen haben, müssen ein W-9- oder W-8-Steuerformular einreichen. Wenn ein SVP keine gültige TIN angibt und das erforderliche Steuerformular nicht eingereicht hat, wird LifePharm ihre Provisionseinnahmen einbehalten, bis das Formular eingegangen ist. Darüber hinaus können SVPs, die kein Steuerformular einreichen, keine Gelder von ihrem eWallet übertragen oder abheben, bis die erforderlichen Informationen über ein W-9- oder W-8-Steuerformular bereitgestellt werden.
Am oder vor dem 31. Januar jedes Jahres wird LifePharm Formular 1099 an SVPs ausstellen, deren Einnahmen (einschließlich Provisionen, Boni und Belohnungen) 600 $ übersteigen oder an diejenigen, die im vorherigen Kalenderjahr Produkte im Wert von 5.000 $ oder mehr gekauft haben.
2.2 - Vorteile für unabhängige Geschäftsinhaber
Sobald LifePharm einen SVP-Antrag & -Vertrag akzeptiert hat, wird der neue SVP in verschiedene Aktionen einbezogen, wie zum Beispiel:
- Verkauf von LifePharm-Produkten und -Dienstleistungen an Nicht-SVP-Verbraucher.
- Teilnahme am LifePharm-Vergütungsplan (Erhalt von Boni und Provisionen, falls berechtigt).
- Anmeldung anderer Personen als SVPs in das LifePharm-Geschäft und damit Aufbau einer Marketingorganisation und Fortschritt durch den LifePharm-Vergütungsplan.
- Anmeldung von Bevorzugten Kunden
- Erhalt von LifePharm-Literatur, Marketingmaterialien und anderen LifePharm-Aktionen.
- Teilnahme an von LifePharm organisierten Unterstützungs-, Service-, Schulungs-, Motivations- und Anerkennungsfunktionen, gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren, falls zutreffend.
- Teilnahme an von LifePharm für seine SVPs organisierten Werbe- und Anreizwettbewerben und -programmen.
2.3 - Laufzeit und Verlängerung Ihres LifePharm-Geschäfts
Die Laufzeit des SVP-Vertrags beträgt ein Jahr ab dem Datum seiner Annahme durch LifePharm (vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung gemäß Abschnitt 10). SVPs müssen ihren SVP-Vertrag jedes Jahr erneuern, indem sie eine jährliche Verlängerungsgebühr von 20 $/25 €/22 £ am oder vor dem Jahrestag ihres SVP-Vertrags zahlen. Wenn sie nicht im Voraus bezahlt wird, wird die Gebühr von 20 $/25 €/22 £ innerhalb von 10 Tagen nach dem Verlängerungsdatum automatisch vom eWallet des SVP abgezogen. Wenn im eWallet nicht genügend Guthaben vorhanden ist, wird die hinterlegte Kreditkarte belastet. Wenn beide Versuche fehlschlagen, kann der SVP nicht auf sein/ihr Virtuelles Büro zugreifen. Wenn die Verlängerungsgebühr nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der aktuellen Laufzeit des SVP-Vertrags bezahlt wird, wird der SVP-Vertrag gekündigt. Ein SVP kann seinen/ihren SVP-Vertrag auch kündigen, indem er/sie sich entscheidet, den Vertrag an seinem Jahrestag nicht zu verlängern. Das Unternehmen kann sich auch dafür entscheiden, den Vertrag eines SVP an seinem Jahrestag nicht zu verlängern.
2.4 - Online-Anmeldung
Bei der Anmeldung eines neuen SVP über den Online-Anmeldeprozess oder über das physische Antrags- und Vertragsformular kann der Anwerber dem neuen Antragsteller beim Ausfüllen der Anmeldeunterlagen helfen. Der Antragsteller muss jedoch persönlich den Online-Antrag und -Vertrag, die LifePharm-Richtlinien und -Verfahren sowie den LifePharm-Vergütungsplan überprüfen und zustimmen. Der Anwerber darf den Online-Antrag und -Vertrag nicht im Namen des Antragstellers ausfüllen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Richtlinien und Verfahren im Namen des Antragstellers zustimmen. Der Antragsteller muss eine persönliche E-Mail-Adresse angeben und seine eigene Kreditkarte für die anfängliche ANMELDUNG verwenden (d. h. die Kreditkarteninformationen müssen mit den Informationen des Antragstellers übereinstimmen).
ABSCHNITT 3 - BETRIEB EINES LIFEPHARM-GESCHÄFTS
3.1 - Einhaltung des LifePharm-Vergütungsplans
SVPs müssen die Bedingungen des LifePharm-Vergütungsplans einhalten, wie sie in der offiziellen LifePharm-Literatur festgelegt sind. SVPs dürfen die LifePharm-Gelegenheit nicht durch oder in Kombination mit einem anderen System, Programm oder einer anderen Marketingmethode anbieten, als dies in der offiziellen LifePharm-Literatur ausdrücklich festgelegt ist. SVPs dürfen andere aktuelle oder potenzielle SVPs oder Kunden nicht auffordern, verlangen oder ermutigen, eine andere Vereinbarung oder einen anderen Vertrag als die offiziellen LifePharm-Vereinbarungen und -Verträge zu unterzeichnen, um ein LifePharm-SVP zu werden. Ebenso dürfen SVPs andere aktuelle oder potenzielle SVPs oder Kunden nicht auffordern, verlangen oder ermutigen, einen Kauf von oder eine Zahlung an eine andere Person oder ein anderes Unternehmen zu tätigen, um am LifePharm-Vergütungsplan teilzunehmen, außer denjenigen Käufen oder Zahlungen, die in der offiziellen LifePharm-Literatur als empfohlen oder erforderlich angegeben sind.
3.2 - Geschäftseinheiten
Eine Gesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Partnerschaft oder ein Trust (in diesem Abschnitt zusammenfassend als „Geschäftseinheit“ bezeichnet) kann sich als LifePharm-SVP bewerben, indem sie einen SVP-Antrag & Vertrag zusammen mit einem ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag und Vertrag für Geschäftseinheiten einreicht.
3.2.1 - Änderungen an einer Geschäftseinheit
Jeder SVP muss LifePharm unverzüglich über alle Änderungen der Art der Geschäftseinheit, die sie zur Führung ihrer Geschäfte nutzen, sowie über die Hinzufügung oder Entfernung von geschäftlich verbundenen Parteien informieren.
3.3 - Wechsel des Sponsors
LifePharm verbietet Änderungen bei den Anmeldesponsoren. Der zuerst eingegangene Antrag wird als der maßgebliche Antrag behandelt. Dementsprechend ist die Übertragung eines LifePharm-Geschäfts von einem Anwerber zu einem anderen selten gestattet. Anträge auf Änderung der Anmeldung müssen schriftlich an die Kundenserviceabteilung zur weiteren Bewertung eingereicht werden.
3.3.1 - Änderung der Platzierung
Als Enroller können Sie die Änderung der Platzierung eines kürzlich von Ihnen eingeschriebenen SVP beantragen, indem Sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach der Einschreibung einen Antrag auf Änderung der Platzierung bei unserer Kundenserviceabteilung einreichen. Die Platzierung des kürzlich eingeschriebenen SVP kann nur innerhalb Ihrer Organisation verschoben werden und wird am Tag der Änderung auf die erste verfügbare offene untere Position gesetzt. Wir werden die Platzierung nicht ändern, wenn Ihr SVP Boni verdient oder den Direktor Rang erreicht hat.
3.3.2 - Kündigung und erneute Bewerbung (Sechsmonatige Wartezeit)
Wenn ein SVP sein oder ihr LifePharm-Geschäft freiwillig kündigt und inaktiv bleibt (d.h. keine Käufe von LifePharm-Produkten zum Weiterverkauf, Verkäufe von LifePharm-Produkten, Einschreibungen, Teilnahme an LifePharm-Veranstaltungen, Teilnahme an jeglicher Form von SVP-Aktivität, Betrieb eines anderen LifePharm-Geschäfts oder kein Einkommen aus dem LifePharm-Geschäft) für sechs volle Kalendermonate, kann der ehemalige SVP sich unter einem neuen Sponsor erneut bewerben; jedoch bleibt die Organisation des ehemaligen SVP in ihrer ursprünglichen Sponsorenlinie.
3.3.3 - Verzicht auf Ansprüche
In Fällen, in denen die entsprechenden Enroller- oder Platzierungsänderungsverfahren nicht befolgt wurden und eine Downline-Organisation im zweiten von einem SVP entwickelten Geschäft aufgebaut wurde, behält sich LifePharm das alleinige und ausschließliche Recht vor, über die endgültige Disposition der Downline-Organisation zu entscheiden. Die Lösung von Konflikten über die richtige Platzierung einer Downline, die unter einer Organisation entwickelt wurde, die den Enroller oder die Platzierung unrechtmäßig gewechselt hat, ist oft äußerst schwierig. Daher VERZICHTEN UNABHÄNGIGE GESCHÄFTSBESITZER AUF ALLE ANSPRÜCHE GEGEN LifePharm, SEINE VORSTÄNDE, DIREKTOREN, EIGENTÜMER, MITARBEITER UND AGENTEN, DIE SICH AUF DIE ENTSCHEIDUNG VON LifePharm BEZIEHEN ODER DARAUS ERGEBEN, WIE MIT EINER DOWNLINE-ORGANISATION VERFAHREN WIRD, DIE SICH UNTER EINER ORGANISATION ENTWICKELT HAT, DIE DEN ENROLLER ODER DIE PLATZIERUNG UNRECHTMÄSSIG GEÄNDERT HAT.
3.3.4 - Wartungsgebühr für eWallet-Dienste
LifePharm SVPs wird eine monatliche Wartungsgebühr von $10,00 USD/€8,00/£7,10 GPB für das eWallet berechnet, sollten sie sechs oder mehr Monate inaktiv werden. Im Falle, dass ein SVP inaktiv wird (wie in Abschnitt 10.2 definiert) und sechs aufeinanderfolgende Monate inaktiv bleibt, wird das Unternehmen ab dem siebten Monat der Inaktivität eine Wartungsgebühr von $10,00 USD/€8,00/£7,10 GPB pro Monat vom eWallet-Konto des SVP abziehen. Nach 12 Monaten der Inaktivität wird das Unternehmen ab dem 13. Monat der Inaktivität $20,00 USD/€16,00/£14,20 GBP pro Monat vom eWallet des SVP abziehen.
3.3.5 Namensänderung/Übertragung des Eigentums
Wenn ein SVP den Namen ändern oder das Eigentum an seiner oder ihrer SVP-Position bei LifePharm auf eine Person übertragen möchte, die neu im Geschäft mit LifePharm ist, müssen Sie das Formular zur Übertragung des Eigentums ausfüllen. Dieses Formular ermöglicht es einem neuen SVP, die erforderliche Position zu übernehmen (Dieses Formular kann auf der Ressourcen-Seite des LifePharm Virtual Office abgerufen werden). SVPs, die das Eigentum an ihrem Konto übertragen, müssen Abschnitt 3.3.2 befolgen.
3.4 - Interessenkonflikte
LifePharm hält sich an ethische Geschäftspraktiken und duldet keine Aktivitäten, die das Geschäft anderer untergraben. LifePharm SVPs sind frei, an anderen Geschäftsvorhaben oder Marketingmöglichkeiten teilzunehmen, außer wie unten dargelegt.
3.4.1 - Nicht-Abwerbung/Kreuzrekrutierung und Verlockung
LifePharm SVPs steht es frei, an anderen Multi-Level- oder Netzwerk-Marketing-Geschäftsprojekten oder Marketingmöglichkeiten (zusammenfassend „Netzwerk-Marketing“) teilzunehmen. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und aller Verlängerungen sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung, Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung des LifePharm SVP aus irgendeinem Grund darf jedoch kein LifePharm SVP:
- Direkt oder indirekt andere LifePharm SVPs oder Kunden dazu rekrutieren (verlocken), (a) einem anderen Direktvertriebs-, Social-Selling-, Multi-Level- oder Netzwerk-Marketing-Unternehmen (zusammenfassend „Direktvertrieb“) beizutreten oder daran teilzunehmen, oder (b) Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmöglichkeiten eines anderen Direktvertriebsunternehmens zu verkaufen oder zu bewerben; oder
- Einen LifePharm SVP ermutigen oder versuchen, ihn oder sie zu beeinflussen oder zu veranlassen, seine oder ihre Beziehung zu LifePharm zu kündigen oder zu ändern; oder
- Ihren aktuellen LifePharm Sponsor wechseln.
Der Begriff „Rekrutieren“ bedeutet die tatsächliche oder versuchte Anmeldung, Anwerbung, Verlockung, Ermutigung oder Bemühung, auf andere Weise direkt, indirekt oder über einen Dritten einen anderen LifePharm SVP oder Kunden zu beeinflussen, sich für eine andere Geschäftsmöglichkeit anzumelden oder daran teilzunehmen. Ein aktiver LifePharm SVP darf nicht angesprochen werden, um den Sponsor zu wechseln, bis dieser SVP die Sechs-Monats-Wartezeit-Richtlinien eingehalten hat (siehe Abschnitt 3.3.2). Solches Verhalten stellt eine unberechtigte und unangemessene Beeinträchtigung des Geschäfts anderer LifePharm SVPs und von LifePharm dar. SVPs und das Unternehmen erkennen an, dass, da Netzwerk-Marketing durch Netzwerke unabhängiger Auftragnehmer durchgeführt wird, die über die gesamten Vereinigten Staaten und international verstreut sind, und Geschäfte üblicherweise über das Internet und Telefon abgewickelt werden, ein Versuch, den geografischen Umfang dieser Nicht-Abwerbungsklausel eng zu begrenzen, sie völlig unwirksam machen würde. Daher stimmen SVPs und LifePharm zu, dass diese Nicht-Abwerbungsklausel landesweit und für alle internationalen Märkte gilt, in denen SVPs ansässig sind.
Darüber hinaus, wenn ein LifePharm SVP in irgendeinem Medium oder Verteilungsweg in Werbe-, Rekrutierungs- oder Anwerbungsmaterialien eines anderen Direktvertriebsunternehmens während der Laufzeit der Vereinbarung des LifePharm SVP und aller Verlängerungen erscheint, erwähnt wird oder seinen oder ihren Namen oder sein oder ihr Abbild darin zulässt, gilt dies als Rekrutierung im Sinne dieses Abschnitts 3.4.1. Weiterhin, wenn LifePharm feststellt, dass ein LifePharm SVP mit einem Rang von Platin oder höher an einem Programm, Produkt, einer Dienstleistung oder Geschäftsmöglichkeit eines Direktvertriebsunternehmens in denselben generischen Produkt- oder Dienstleistungskategorien teilnimmt, wie sie von LifePharm angeboten werden, unabhängig von Kostenunterschieden, Qualität oder anderen Unterscheidungsmerkmalen, kann LifePharm den Rang dieses LifePharm SVP sofort widerrufen und ihn oder sie auf den Rang eines SVP zurückstufen. LifePharm SVPs, die gegen diese Interessenkonflikt-Richtlinie verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jeden Platin oder höher, der wie oben beschrieben auf den SVP-Rang zurückgestuft wird, können auch den in den Abschnitten 8.1 und 8.6 festgelegten Disziplinarmaßnahmen unterliegen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 3.4.1 bleiben auch nach Beendigung, Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung in Kraft.
Ein bestehender LifePharm SVP darf sich nicht unter einem anderen persönlichen Sponsor anmelden oder versuchen, die Richtlinien und Verfahren zu umgehen, indem er ein Alias, den Namen eines Familienmitglieds (Ehepartner) oder Freundes, eine fiktive persönliche Identifikationsnummer oder andere Mittel verwendet. Wenn festgestellt wird, dass ein SVP einen solchen Verstoß begeht, wird er in seine ursprüngliche Position zurückversetzt und muss diese Position sechs Monate lang beibehalten, bevor er diese Position kündigen und die Sechs-Monats-Wartezeit abwarten kann. Wenn festgestellt wird, dass der SVP unsachgemäß in die zweite Position rekrutiert wurde, kann jede Downline-Organisation, die sich unter dieser Position entwickelt hat, mit dem SVP in seine ursprüngliche Position verschoben werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, dass der SVP unsachgemäß in die zweite Position rekrutiert wurde, kann diese Downline nicht mit dem SVP in seine ursprüngliche Position verschoben werden. LifePharm wird die Downline des SVP kontaktieren und nachfragen, ob die Downline in der Position bleiben möchte, in die sie rekrutiert wurde.
UNABHÄNGIGE GESCHÄFTSINHABER VERZICHTEN AUF ALLE ANSPRÜCHE GEGEN LIFEPHARM, SEINE VORSTÄNDE, DIREKTOREN, EIGENTÜMER, MITARBEITER UND VERTRETER, DIE SICH AUF DIE ENTSCHEIDUNG VON LIFEPHARM BEZIEHEN ODER AUS DIESER HERVORGEHEN, WAS DIE VERFÜGUNG ÜBER EINE DOWNLINE-ORGANISATION BETRIFFT.
3.4.2 - Verkauf von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen
LifePharm SVPs dürfen keine konkurrierenden Nicht-LifePharm-Programme, -Produkte oder -Dienstleistungen an LifePharm-Kunden oder SVPs verkaufen oder zu verkaufen versuchen. SVPs dürfen keine Nicht-LifePharm-Produkte, -Dienstleistungen, -Anreize, -Möglichkeiten oder -Geschäftspläne in Verbindung mit LifePharm-Produkten oder dem Geschäftsplan oder bei einem LifePharm-Telefonkonferenz, -Treffen, -Seminar, -Start, -Kongress oder einer anderen LifePharm-Veranstaltung anbieten. Jedes Programm, Produkt oder jede Dienstleistung in den gleichen generischen Kategorien wie LifePharm-Produkte oder -Dienstleistungen gilt als konkurrierend, unabhängig von Unterschieden in Kosten, Qualität oder anderen Unterscheidungsmerkmalen.
3.4.3 - Teilnahme von unabhängigen Geschäftsinhabern an anderen Direktvertriebsprogrammen
Es liegt in der Verantwortung des SVP sicherzustellen, dass sein oder ihr LifePharm-Geschäft vollständig getrennt und unabhängig von jedem anderen Programm betrieben wird. Zu diesem Zweck muss Folgendes beachtet werden:
- SVPs dürfen keine LifePharm-Werbematerialien, Verkaufshilfen, Produkte oder Dienstleistungen zusammen mit oder am selben Ort wie Nicht-LifePharm-Werbematerialien oder Verkaufshilfen, Produkte oder Dienstleistungen ausstellen.
- SVPs dürfen die LifePharm-Möglichkeit, Produkte oder Dienstleistungen nicht potenziellen oder bestehenden Kunden oder SVPs in Verbindung mit einem Nicht-LifePharm-Programm, einer Möglichkeit, einem Produkt oder einer Dienstleistung anbieten.
- SVPs dürfen keine Nicht-LifePharm-Möglichkeit, Produkte oder Dienstleistungen bei einer LifePharm-bezogenen Veranstaltung, einem Seminar, Kongress, Webinar, einer Telefonkonferenz oder einer anderen Funktion anbieten.
3.4.4 - Unabhängige Geschäftsinhaber in Führungsrollen bei anderen Direktvertriebsunternehmen
Gemäß den Abschnitten 3.4.1 und 3.4.3 dürfen LifePharm SVPs an anderen Direktvertriebsprogrammen teilnehmen. Allerdings stellt die Übernahme von Führungsrollen in anderen Netzwerkmarketingunternehmen durch einen SVP, wie z.B. das Abhalten von Telefonkonferenzen des Unternehmens, das Durchführen von unternehmensweiten Schulungssitzungen, die Anerkennung in Unternehmenspublikationen, auf Websites oder Veranstaltungen, während er noch ein aktiver SVP bei LifePharm ist, einen Interessenkonflikt dar. Infolgedessen untergraben die oben genannten Handlungen die Integrität des LifePharm-Marketingplans und der Geschäftsmöglichkeit und sind daher verboten. LifePharm behält sich das Recht vor, geeignete Maßnahmen gegen SVPs zu ergreifen, die sich an solchen Aktivitäten beteiligen.
3.4.5 - Vertrauliche Informationen
Vertrauliche Informationen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf die Identitäten und Kontaktdaten der LifePharm Kunden und IBOs, die persönlichen Gruppenumsätze und den Direktor Rang und/oder die Erfolgsstufen eines IBOs. Vertrauliche Informationen sind oder können den IBOs in ihren jeweiligen virtuellen Büros zur Verfügung stehen. Der Zugang der IBOs zu solchen Informationen ist passwortgeschützt, vertraulich und stellt proprietäre Informationen und Geschäftsgeheimnisse dar, die LifePharm gehören. Solche vertraulichen Informationen werden den IBOs in strengster Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt und stehen den IBOs ausschließlich zu dem Zweck zur Verfügung, die IBOs bei der Zusammenarbeit mit ihrer jeweiligen Downline bei der Entwicklung ihres LifePharm-Geschäfts zu unterstützen.
Um die vertraulichen Informationen zu schützen, werden IBOs selbst oder im Namen einer anderen Person, Partnerschaft, Vereinigung, Gesellschaft oder Einheit ermutigt, nicht:
- Direkt oder indirekt vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben;
- Direkt oder indirekt das Passwort oder einen anderen Zugangscode zu seinem oder ihrem virtuellen Büro weiterzugeben;
- Vertrauliche Informationen zu nutzen, um mit LifePharm zu konkurrieren oder für andere Zwecke als die Förderung seines oder ihres LifePharm-Geschäfts;
- Ein virtuelles Büro oder eWallet-Konto eines IBOs zu nutzen oder darauf zuzugreifen, das nicht ihr eigenes ist;
- Einen LifePharm IBO oder Kunden, der in einem Bericht, im virtuellen Büro des IBOs aufgeführt ist, zu rekrutieren oder zu werben oder in irgendeiner Weise zu versuchen, einen LifePharm IBO oder bevorzugten Kunden zu beeinflussen oder zu veranlassen, ihre Geschäftsbeziehung mit LifePharm zu ändern; oder
- Vertrauliche Informationen an eine Person, Partnerschaft, Vereinigung, Gesellschaft oder andere Einheit zu verwenden oder weiterzugeben.
Ausnahmen können für Buchhaltungszwecke gelten.
3.5 - Zielgerichtete Ansprache anderer Direktverkäufer
LifePharm billigt es nicht, dass IBOs gezielt oder bewusst die Verkaufsorganisation eines anderen Direktvertriebsunternehmens ansprechen, um LifePharm-Produkte zu verkaufen oder IBOs für LifePharm zu werden, noch billigt LifePharm die Anwerbung oder Verlockung von Mitgliedern der Verkaufsorganisation eines anderen Direktvertriebsunternehmens, um die Bedingungen ihres Vertrags mit einem solchen anderen Unternehmen zu verletzen. Sollten IBOs sich an solchen Aktivitäten beteiligen, tragen sie das Risiko, von den anderen Direktvertriebsunternehmen verklagt zu werden. Wenn eine Klage, ein Schiedsverfahren oder eine Mediation gegen einen IBO eingeleitet wird, in der behauptet wird, dass er oder sie sich an unangemessenen Rekrutierungsaktivitäten seiner Verkaufsorganisation oder Kunden beteiligt hat, ist LifePharm nicht verantwortlich für die Verteidigungskosten oder Anwaltsgebühren des IBOs, noch wird LifePharm den IBO für ein Urteil, eine Auszeichnung oder eine Einigung entschädigen.
3.6 - Fehler oder Fragen
Wenn ein IBO Fragen hat oder glaubt, dass Fehler in Bezug auf Provisionen, Boni, Genealogielisten oder Gebühren gemacht wurden, muss der IBO LifePharm innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des angeblichen Fehlers oder Vorfalls schriftlich benachrichtigen. LifePharm ist nicht verantwortlich für Fehler, Auslassungen oder Probleme, die dem Unternehmen nach 30 Tagen nicht gemeldet werden.
3.7 - Staatliche Genehmigung oder Unterstützung
Weder staatliche noch bundesstaatliche Regulierungsbehörden oder Beamte genehmigen oder unterstützen Direktvertriebs- oder Netzwerkmarketingunternehmen oder -programme. Daher dürfen IBOs nicht darstellen oder andeuten, dass LifePharm oder sein Vergütungsplan von einer Regierungsbehörde „genehmigt“, „unterstützt“ oder anderweitig sanktioniert wurden.
3.8 - Zurückhalten von Anträgen oder Bestellungen
IBOs dürfen die Anmeldungen neuer Bewerber und den Kauf von Produkten nicht manipulieren. Alle IBO-Anträge & -Vereinbarungen und Produktbestellungen müssen innerhalb von 72 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem sie von einem IBO unterzeichnet oder von einem Kunden aufgegeben wurden, an LifePharm gesendet werden.
3.9 - Einkommensteuern
Jeder SVP ist dafür verantwortlich, lokale, staatliche/provinzielle und bundesstaatliche Steuern auf jegliches Einkommen zu zahlen, das als SVP generiert wird. Wenn ein LifePharm-Geschäft steuerbefreit ist, muss die bundesstaatliche Steueridentifikationsnummer LifePharm zur Verfügung gestellt werden. Jedes Jahr wird LifePharm eine IRS-Formular 1099 MISC (Nicht-Arbeitnehmer-Vergütung) Einkommensbescheinigung an jeden in den USA ansässigen SVP ausstellen, der: 1) im vorherigen Kalenderjahr Einkünfte von über 600 $ hatte; oder 2) im vorherigen Kalenderjahr Einkäufe im Wert von über 5.000 $ getätigt hat.
3.9.1 - Korrekte Bundessteueridentifikationsnummern
SVPs müssen LifePharm genaue und wahrheitsgemäße steuerbezogene Informationen übermitteln und aufrechterhalten. LifePharm kann nach eigenem Ermessen SVP-Konten für ungültig erklären, die in irgendeiner Weise eingerichtet oder aufrechterhalten werden, die eine falsche Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer oder die Nutzung derselben ohne Wissen und Zustimmung der Person oder Entität, der sie rechtmäßig gehört, beinhaltet. LifePharm behält sich das Recht vor, die Überprüfung der fraglichen Informationen vom beherrschenden Interesse des SVP-Kontos, dem sponsernden SVP oder einer relevanten Regierungsbehörde einzuholen, bevor eine Entscheidung getroffen wird, dass die Vereinbarung ungültig ist. Sowohl das ungültige als auch das sponsernde SVP-Konto sind verpflichtet, LifePharm alle Provisionen, Boni und Rabatte jeglicher Art, die an einen ungültigen SVP gezahlt wurden, zu erstatten und jegliches Einkommen oder Titel, das aus dem ungültigen SVP-Konto resultiert, zu verlieren. Von Zeit zu Zeit erhält LifePharm Anfragen von Steuerbehörden, Informationen über bestimmte SVPs bereitzustellen. LifePharm wird solchen Anfragen nachkommen, es sei denn, es erscheint nach eigenem Ermessen von LifePharm, dass die Anfrage unzulässig oder unangemessen ist.
3.10 - Status als unabhängiger Auftragnehmer
SVPs sind unabhängige Auftragnehmer und keine Käufer eines Franchise oder eines Geschäfts. SVPs bestimmen ihre eigenen Aktivitäten und die aufgewendete Zeit ohne Anweisung oder Kontrolle durch LifePharm. Diese Vereinbarung zwischen LifePharm und seinen SVPs schafft keine Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Beziehung, Agentur, Partnerschaft oder Joint Venture zwischen dem Unternehmen und dem SVP. SVPs werden nicht als Arbeitnehmer für ihre Dienstleistungen oder für bundesstaatliche oder staatliche Steuerzwecke behandelt. Alle SVPs sind dafür verantwortlich, lokale, staatliche und bundesstaatliche Steuern auf alle als SVP des Unternehmens verdienten Vergütungen zu zahlen. Der SVP hat keine Befugnis (ausdrücklich oder stillschweigend), das Unternehmen an irgendeine Verpflichtung zu binden. Jeder SVP legt seine eigenen Ziele, Arbeitszeiten und Verkaufsmethoden fest, solange er die Bedingungen der SVP-Vereinbarung, dieser Richtlinien und Verfahren sowie geltende Gesetze einhält.
- Als unabhängiger Auftragnehmer sind Sie dafür verantwortlich, Ihre eigenen Selbstständigensteuern, Einkommensteuern und andere gesetzlich auferlegte Steuern für einen unabhängigen Auftragnehmer zu zahlen, und Sie verpflichten sich, LifePharm von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die sich aus Ihrer Nichterfüllung dieser Steuerzahlungen ergeben.
- Ihre Arbeitszeiten, Geschäftsausgaben und Geschäftspläne werden nicht von LifePharm vorgegeben, und Sie dürfen keine gedruckten oder mündlichen Aussagen machen, die etwas anderes behaupten oder implizieren.
- Es liegt in Ihrer Verantwortung und Sie verpflichten sich, alle Gesetze sowie die Richtlinien und Verfahren bei der Führung Ihres Kontos oder dem Erwerb, Empfang, Halten, Verkaufen, Verteilen oder Bewerben unserer Produkte oder Möglichkeiten einzuhalten.
- Sie verpflichten sich auch, für alle Ihre mündlichen und/oder schriftlichen Aussagen über die Produkte, Dienstleistungen und den Vergütungsplan, die nicht ausdrücklich in offiziellen LifePharm-Materialien enthalten sind, voll verantwortlich zu sein. Sie verpflichten sich, uns gegen jegliche Ansprüche, Schäden oder andere Ausgaben einschließlich Anwaltsgebühren freizustellen, die sich aus falschen Darstellungen oder Handlungen ergeben, die Sie außerhalb des Geltungsbereichs der Vereinbarung gemacht haben. Die Bestimmungen dieses Abschnitts überdauern die Beendigung der SVP-Vereinbarung.
3.11 - Versicherung
Es kann sinnvoll sein, eine Versicherung für Ihr Unternehmen abzuschließen. Ihre Hausratversicherung deckt keine geschäftsbezogenen Verletzungen oder den Diebstahl oder die Beschädigung von Inventar oder Geschäftsausrüstung ab. Wenden Sie sich an Ihren Versicherungsagenten, um sicherzustellen, dass Ihr Geschäftseigentum geschützt ist. Dies kann oft durch eine einfache „Business Pursuit“-Ergänzung zu Ihrer bestehenden Hausratversicherung erreicht werden.
3.12 - Internationales Marketing
SVPs sind berechtigt, LifePharm-Produkte und -Dienstleistungen zu verkaufen und Kunden oder SVPs nur in den Ländern zu registrieren, in denen LifePharm berechtigt ist, Geschäfte zu tätigen, wie in der offiziellen Unternehmensliteratur angekündigt. LifePharm-Produkte oder Verkaufshilfen dürfen von SVPs nicht in ein fremdes Land versandt oder dort verkauft werden. SVPs dürfen LifePharm-Produkte oder Verkaufshilfen nur in ihrem Heimatland verkaufen, verschenken, übertragen oder vertreiben. Darüber hinaus darf kein SVP in einem fremden Land: (a) Verkaufs-, Registrierungs- oder Schulungsveranstaltungen durchführen; (b) potenzielle Kunden oder SVPs registrieren oder versuchen zu registrieren; oder (c) andere Aktivitäten zum Zweck des Verkaufs von LifePharm-Produkten, der Etablierung einer Downline oder der Förderung der LifePharm-Möglichkeit durchführen.
3.13 - Übermäßiger Lagerbestand und Bonuskäufe
SVPs dürfen niemals mehr Produkte kaufen, als sie in einem Monat vernünftigerweise verwenden oder an Einzelhandelskunden verkaufen können, und sie dürfen keinen anderen SVP beeinflussen oder versuchen zu beeinflussen, mehr Produkte zu kaufen, als sie in einem Monat vernünftigerweise verwenden oder an Einzelhandelskunden verkaufen können. Bonuskäufe sind strengstens untersagt. Bonuskäufe umfassen jeglichen Mechanismus oder Kunstgriff, um sich für Rangaufstieg, Anreize, Preise, Provisionen oder Boni zu qualifizieren, der nicht durch bona fide Produkt- oder Dienstleistungskäufe von Endverbrauchern getrieben wird. Bonuskäufe umfassen, sind aber nicht beschränkt auf den Kauf von Produkten durch einen Strohmann oder andere Kunstgriffe.
3.14 - Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen
SVPs müssen alle bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Gesetze und Vorschriften bei der Führung ihrer Geschäfte einhalten. Viele Städte und Landkreise haben Gesetze, die bestimmte Heimarbeitsplätze regeln. In den meisten Fällen sind diese Verordnungen aufgrund der Art ihres Geschäfts nicht auf SVPs anwendbar. SVPs müssen jedoch die Gesetze befolgen, die für sie gelten. Wenn ein Stadt- oder Landkreisbeamter einem SVP mitteilt, dass eine Verordnung für ihn oder sie gilt, muss der SVP kooperativ sein und sofort eine Kopie der Verordnung an die Compliance-Abteilung von LifePharm senden.
3.15 - Handlungen von Haushaltsmitgliedern oder verbundenen Parteien
Wenn ein Mitglied des unmittelbaren Haushalts eines SVP eine Handlung vornimmt, die, wenn sie vom SVP ausgeführt würde, eine Verletzung einer Bestimmung der Vereinbarung darstellen würde, wird diese Handlung als Verletzung durch den SVP angesehen und LifePharm kann gemäß der Erklärung der Richtlinien Disziplinarmaßnahmen gegen den SVP ergreifen. Ebenso, wenn eine Person, die in irgendeiner Weise mit einer Gesellschaft, Partnerschaft, LLC, einem Trust oder einer anderen Einheit (zusammen „Geschäftseinheit“) verbunden ist, die Vereinbarung verletzt, wird die Geschäftseinheit diese Handlung(en) als Verletzung ansehen und LifePharm kann Disziplinarmaßnahmen gegen die Geschäftseinheit ergreifen. Ebenso, wenn ein SVP sich bei LifePharm als Geschäftseinheit anmeldet, ist jede verbundene Partei der Geschäftseinheit persönlich und individuell an die Bedingungen der Vereinbarung gebunden und muss diese einhalten.
3.16 - Nutzungsinteresse
Sie dürfen kein Nutzungsinteresse an mehr als einem Konto haben. „Nutzungsinteresse“ bedeutet ein rechtliches oder gerechtes Recht - sei es durch Gesetz, Vertrag oder Praxis gewährt - die Leitung, Kontrolle, das Eigentum, die Teilnahme oder der Nutznießer der Leitung, Kontrolle, des Eigentums oder der Teilnahme einer anderen Person oder Person zu lenken, zu kontrollieren, zu besitzen, daran teilzunehmen oder davon zu profitieren.“
Wenn festgestellt wird, dass ein SVP gegen diese Richtlinie verstoßen hat und zwei oder mehr Positionen betreibt, werden alle Positionen außer der ursprünglichen Position beendet. Sofern nicht in Abschnitt 3.4.1 anders vorgesehen, bleibt jede Downline-Organisation, die unter den zweiten oder nachfolgenden Positionen entwickelt wurde, unter diesen Positionen und wird nicht auf die ursprüngliche Position des SVP verschoben, der gegen diese Richtlinie verstoßen hat. Der SVP verzichtet auf jegliche Ansprüche gegen LifePharm, seine Führungskräfte, Direktoren, Eigentümer, Mitarbeiter und Vertreter, die sich auf die Entscheidung von LifePharm bezüglich der Verteilung einer Downline-Organisation beziehen oder daraus entstehen.
3.17 - Anfragen nach Unterlagen
Jede Anfrage eines SVP nach Kopien von Rechnungen, Anträgen, Downline-Aktivitätsberichten oder anderen Unterlagen erfordert eine Gebühr von 1,00 $ pro Seite und Kopie. Diese Gebühr deckt die Kosten für den Versand und die Zeit, die für die Recherche in den Akten und das Anfertigen von Kopien der Unterlagen erforderlich ist.
3.18 - Verkauf, Übertragung oder Abtretung eines LifePharm-Geschäfts
Obwohl ein LifePharm-Geschäft ein privat geführtes und unabhängig betriebenes Geschäft ist, wird der Verkauf, die Übertragung oder Abtretung eines LifePharm-Geschäfts sowie der Verkauf, die Übertragung oder Abtretung eines Anteils an einer Geschäftseinheit, die ein LifePharm-Geschäft besitzt oder betreibt, stark abgeraten. Wenn ein SVP sein LifePharm-Geschäft oder seinen Anteil an einer Geschäftseinheit, die ein LifePharm-Geschäft besitzt oder betreibt, verkaufen möchte, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Alle eWallet-Gelder müssen abgehoben werden.
- Bevor der Verkauf, die Übertragung oder Abtretung von LifePharm abgeschlossen und genehmigt werden kann, müssen alle Schulden oder Kreditverpflichtungen der verkaufenden Partei gegenüber LifePharm beglichen sein.
- Die verkaufende Partei muss in gutem Ansehen stehen und darf nicht gegen die Bedingungen der Vereinbarung verstoßen haben, um berechtigt zu sein, ein LifePharm-Geschäft zu verkaufen, zu übertragen oder abzutreten.
- Der neue Eigentümer muss ein Enrollment Pack kaufen, indem er zum Zeitpunkt der Übertragung einen neuen LifePharm SVP-Antrag und eine Vereinbarung einreicht
- Der neue Eigentümer dieses Kontos übernimmt alle steuerlichen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen, die sich aus den bereits im laufenden Kalenderjahr erzielten Einnahmen des vorherigen Eigentümers vor der Übertragung des Eigentums ergeben
- Die Eigentumsübertragung erfolgt innerhalb von drei Werktagen nach Eingang aller Dokumente beim Unternehmen
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Übertragung zu genehmigen oder abzulehnen
- Eine Verwaltungsgebühr von 25 USD muss vor der Übertragung beglichen werden
Vor dem Verkauf eines LifePharm-Geschäfts oder eines Anteils an einer Geschäftseinheit muss die verkaufende Partei die LifePharm-Compliance-Abteilung schriftlich benachrichtigen und über ihre Absicht informieren, das LifePharm-Geschäft oder den Anteil an der Geschäftseinheit zu verkaufen. Die verkaufende Partei muss auch eine schriftliche Genehmigung der Compliance-Abteilung erhalten, bevor sie mit dem Verkauf fortfährt. Aus dem Verkauf oder der Übertragung eines LifePharm-Geschäfts dürfen keine Änderungen in der Einschreibungslinie resultieren.
3.19 - Trennung eines LifePharm-Geschäfts
LifePharm Global SVPs betreiben ihre LifePharm-Geschäfte manchmal als Ehepartner-Partnerschaften, reguläre Partnerschaften, LLCs, Gesellschaften, Trusts oder andere Geschäftseinheiten. Wenn eine Ehe durch Scheidung endet oder eine Gesellschaft, LLC, Partnerschaft, ein Trust oder eine andere Geschäftseinheit aufgelöst wird, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass jede Trennung oder Aufteilung des Geschäfts so erfolgt, dass die Interessen und das Einkommen anderer Geschäfte in der Einschreibungslinie nicht nachteilig beeinflusst werden. Während des Scheidungs- oder Auflösungsprozesses der Einheit müssen die Parteien eine der folgenden Betriebsarten übernehmen
- Eine der Parteien kann mit Zustimmung der anderen Partei(en) das LifePharm-Geschäft gemäß einer schriftlichen Abtretung betreiben, bei der der abtretende Ehepartner, Aktionäre, Partner oder Treuhänder LifePharm ermächtigen, direkt und ausschließlich mit dem anderen Ehepartner oder nicht abtretenden Aktionär, Partner oder Treuhänder zu verhandeln.
- Die Parteien können das LifePharm-Geschäft gemeinsam im Rahmen des „Business-as-usual“-Prinzips weiterführen; dabei werden alle von LifePharm gezahlten Vergütungen gemäß dem Status quo ausgezahlt, wie er vor der Einreichung der Scheidung oder Auflösungsverfahren bestand. Dies ist das Standardverfahren, wenn die Parteien sich nicht auf das oben dargelegte Format einigen.
Unter keinen Umständen wird die Downline von sich scheidenden Ehepartnern oder einer aufzulösenden Geschäftseinheit aufgeteilt. Ebenso wird LifePharm unter keinen Umständen Provisions- und Bonuszahlungen zwischen sich scheidenden Ehepartnern oder Mitgliedern aufzulösender Einheiten aufteilen. LifePharm erkennt nur eine Downline an und stellt pro LifePharm-Geschäft und Provisionszyklus einen Provisionsscheck aus. Provisionsschecks werden immer an dieselbe Person oder Einheit ausgestellt. Sollten die Parteien eines Scheidungs- oder Auflösungsverfahrens nicht in der Lage sein, einen Streit über die Verteilung der Provisionen und das Eigentum am Geschäft in einer vom Unternehmen festgelegten angemessenen Zeit zu lösen, wird die IBO-Vereinbarung unfreiwillig gekündigt.
Wenn ein ehemaliger Ehepartner im Rahmen einer Scheidung alle Rechte am ursprünglichen LifePharm-Geschäft vollständig aufgegeben hat, kann er oder sie sich danach ohne Wartezeit von sechs Kalendermonaten unter einer beliebigen Person seiner oder ihrer Wahl anmelden. Im Falle der Auflösung von Geschäftseinheiten muss der ehemalige Partner, Aktionär, das Mitglied oder ein anderer Unternehmensangehöriger, der kein Interesse am Geschäft behält, sechs Kalendermonate ab dem Datum der endgültigen Auflösung warten, bevor er sich erneut als IBO anmeldet. In beiden Fällen hat der ehemalige Ehepartner oder Geschäftspartner keine Rechte an IBOs in ihrer ehemaligen Downline oder an ehemaligen Einzelhandelskunden. Sie müssen ein neues Geschäft auf die gleiche Weise entwickeln, wie es jeder andere neue IBO tun würde.
3.20 - Nachfolge
Im Falle des Todes oder der Arbeitsunfähigkeit eines IBO kann sein oder ihr Geschäft an die Erben übergehen. Es müssen geeignete rechtliche Dokumente beim Unternehmen eingereicht werden, um sicherzustellen, dass die Übertragung ordnungsgemäß erfolgt. Dementsprechend sollte ein IBO einen Anwalt konsultieren, um ihm oder ihr bei der Erstellung eines Testaments oder eines anderen testamentarischen Instruments zu helfen. Wann immer ein Testament oder ein anderes testamentarisches Verfahren ein LifePharm-Geschäft überträgt, erwirbt der Begünstigte das Recht, alle Boni und Provisionen der Marketingorganisation des verstorbenen IBO zu sammeln, vorausgesetzt, dass die folgenden Qualifikationen erfüllt sind. Der/die Nachfolger muss/müssen:
- Eine IBO-Vereinbarung ausführen.
- Die Bedingungen und Bestimmungen der Vereinbarung einhalten.
- Alle Qualifikationen für den Status des verstorbenen IBO erfüllen.
3.20.1 - Übertragung bei Tod eines unabhängigen Geschäftsinhabers
Um eine testamentarische Übertragung eines LifePharm-Geschäfts zu bewirken, muss der Testamentsvollstrecker des Nachlasses Folgendes an LifePharm übermitteln: (1) eine offizielle Sterbeurkunde; (2) notariell beglaubigte Testamentsbriefe oder ein Verwaltungsschreiben, das einen Testamentsvollstrecker ernennt; und (3) schriftliche Anweisungen des autorisierten Testamentsvollstreckers an LifePharm, an wen das Geschäft und das Einkommen übertragen werden sollen.
3.20.2 - Übertragung bei Arbeitsunfähigkeit eines unabhängigen Geschäftsinhabers
Um eine Übertragung eines LifePharm-Geschäfts aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zu bewirken, muss der Nachfolger Folgendes an LifePharm übermitteln: (1) eine notariell beglaubigte Kopie einer Ernennung als Treuhänder; (2) eine notariell beglaubigte Kopie des Treuhanddokuments oder anderer Dokumentationen, die das Recht des Treuhänders zur Verwaltung des LifePharm-Geschäfts begründen; und (3) eine ausgefüllte Vereinbarung für unabhängige Geschäftsinhaber, die vom Treuhänder ausgeführt wurde.
3.21 - Zugang zum virtuellen Büro
LifePharm stellt seinen SVPs Online-Virtuelle Büros zur Verfügung. Virtuelle Büros bieten SVPs Zugang zu vertraulichen und proprietären Informationen, die ausschließlich zur Förderung der Entwicklung des LifePharm-Geschäfts eines SVPs und zur Steigerung des Verkaufs von LifePharm-Produkten verwendet werden dürfen.
3.22 - Einzigartige Adressen
Alle SVPs müssen eine einzigartige physische Postadresse registrieren und pflegen, die mit ihrem Konto verknüpft ist. Postfächer gelten nicht als gültige Wohn- oder Geschäftsadressen und sind nicht erlaubt, es sei denn, dies ist durch lokale Gesetze erforderlich. Jedes SVP-Konto muss einer einzelnen, eindeutigen Haushalts- oder Geschäftseinheit zugeordnet sein. Keine zwei oder mehr aktive SVP-Konten dürfen dieselbe physische Adresse teilen. Diese Richtlinie wird umgesetzt, um:
- Sicherzustellen, dass jedes SVP-Konto eine einzigartige Adresse beibehält, die dazu beiträgt, die Fairness und Genauigkeit der Vergütungsstruktur zu wahren. Diese Richtlinie verhindert die Erstellung mehrerer Konten durch dieselbe Person oder denselben Haushalt, um einen unzulässigen Vorteil zu erlangen.
- Einzigartige Adressen helfen bei der genauen Buchführung und reduzieren das Betrugsrisiko. Diese Maßnahmen entsprechen den besten Praktiken der Branche und den regulatorischen Richtlinien und stellen sicher, dass alle SVPs tatsächlich unabhängige Geschäftsbetriebe repräsentieren.
- Durch die Anforderung einzigartiger Adressen verbessert LifePharm die Zuverlässigkeit von Verkaufs- und Vertriebsdaten, was eine effektivere Unterstützung, Schulung und Ressourcenverteilung für alle SVPs ermöglicht.
LifePharm behält sich das Recht vor, die Authentizität der angegebenen Adresse eines SVPs jederzeit zu überprüfen. Konten, die gegen diese Richtlinie verstoßen, können sofortigen Korrekturmaßnahmen unterzogen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aussetzung, Kündigung der SVP-Vereinbarung oder den Entzug von während des Zeitraums der Nichteinhaltung verdienten Provisionen und Boni.
ABSCHNITT 4 - VERMARKTUNG VON LifePharm-PRODUKTEN UND -CHANCEN
4.1 - Allgemeines
Alle SVPs sollen den guten Ruf von LifePharm und seinen Produkten wahren und fördern. Die Vermarktung und Förderung von LifePharm, der LifePharm-Chance, des Vergütungsplans und der LifePharm-Produkte muss jegliches unhöfliche, täuschende, irreführende, unethische oder unmoralische Verhalten oder Praktiken vermeiden.
Um die Produkte, Dienstleistungen und die großartige Chance, die LifePharm bietet, zu fördern, sollten SVPs die von LifePharm bereitgestellten Verkaufswerkzeuge und Unterstützungsmaterialien verwenden. LifePharm hat seine Produkte, Produktetiketten, den Vergütungsplan und Werbematerialien sorgfältig gestaltet, um sicherzustellen, dass sie auf faire und wahrheitsgemäße Weise beworben werden, dass sie fundiert sind und das Material den gesetzlichen Anforderungen von Bundes- und Landesgesetzen entspricht.
LifePharm behält sich außerdem das Recht vor, die Genehmigung für Verkaufswerkzeuge, Werbematerialien, Anzeigen oder andere Literatur zu widerrufen, und SVPs verzichten auf alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Vergütung, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Widerruf ergeben.
4.1.1 - Websites von unabhängigen Geschäftsinhabern, Internetwerbung und Internetverkäufe
Kein SVP darf eine Website entwerfen, die die Namen, Logos oder Produktbeschreibungen von LifePharm verwendet oder anderweitig (direkt oder indirekt) LifePharm-Produkte oder die LifePharm-Chance bewirbt. Die LifePharm-Produktseite selbst darf nur LifePharm-Produkte bewerben und nicht auf andere Produkte verlinken. Ebenso darf ein SVP keine „blinden“ Anzeigen im Internet verwenden, die Produkt- oder Einkommensansprüche enthalten, die letztendlich mit LifePharm-Produkten, der LifePharm-Chance oder dem LifePharm-Vergütungsplan in Verbindung stehen.
Die Nutzung jeglicher anderer Internet-Websites, Webseiten oder Blogs (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Drittanbieter-Marktplatz-Websites (z. B. Amazon, eBay, Jet, Walmart Marketplace, Sears Marketplace, Alibaba), Drop-Ship-Konten (z. B. Rakuten, Newegg, Overstock, Groupon) oder Kleinanzeigen-Websites (z. B. Craigslist, Facebook Marketplace), um LifePharm-Produkte, die LifePharm-Möglichkeit oder den Vergütungsplan zu verkaufen oder in irgendeiner Weise zu bewerben, ist strengstens untersagt.
Webseiten-Banner (Anzeigen) dürfen nicht im Internet veröffentlicht oder in Internet-Suchmaschinen (wie Google-Banner-Anzeigen) indiziert werden, bevor sie nicht von der LifePharm-Compliance-Abteilung genehmigt wurden. Um ein Webseiten-Banner (Anzeige) zu genehmigen, benötigt LifePharm eine gedruckte Kopie des Webseiten-Banners und aller mit dieser Seite verlinkten Webseiten. IBOs müssen vier Wochen für die Bearbeitung solcher Genehmigungen einplanen. Jede Änderung eines genehmigten Webseiten-Banners (Anzeige) oder dessen Inhalte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von LifePharm kann nach Ermessen von LifePharm zur Aussetzung oder Beendigung der IBO-Vereinbarung führen.
Jede autorisierte IBO-Webseite, die über das LifePharm-Replikationsprogramm erstellt wurde, muss den folgenden Haftungsausschluss enthalten:
„Diese Website wird nicht von LifePharm unterstützt oder betrieben. Die auf der Seite geäußerten Informationen und Ansichten sind ausschließlich die des Seiteninhabers und stellen keine Werbung für LifePharm-Produkte dar.“
Die Bestimmungen dieses Abschnitts bleiben auch nach Beendigung der Vereinbarung in Kraft.
4.1.2 - Domainnamen, E-Mail-Adressen, Soziale Medien
Um seine Rechte als exklusiver Lizenznehmer der LifePharm-Marken zu wahren und zu schützen, hat LifePharm die Nutzung jeglicher LifePharm-Marken und Dienstleistungsmarken in jeglicher Form in Internet-Website-URLs und Domainnamen untersagt. Mit Ausnahme der im Online-Antrag und der Vereinbarung festgelegten Bedingungen dürfen IBOs keine der LifePharm-Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsnamen, Dienstleistungsmarken, Produktnamen, den Firmennamen oder irgendeine Ableitung davon (z. B. Laminin, Lami9, Life-Pharm) für einen Internet-Domainnamen, eine E-Mail-Adresse oder einen sozialen Mediennamen oder -adresse verwenden oder versuchen zu registrieren.
IBOs dürfen sich auf sozialen Netzwerken als Individuelle IBO für LifePharm identifizieren, dürfen jedoch keinen Benutzernamen, kein Profil oder keinen Fanpage-Namen erstellen, der den Namen und/oder die Marken von LifePharm (LifePharm, Laminine, OPT9, etc.) oder irgendeine Ableitung davon (z. B. Laminin, Lami9, Life-Pharm) enthält. IBOs sind für alle Inhalte auf diesen Seiten verantwortlich, einschließlich aller Kommentare, die von Dritten auf der Seite gemacht werden. IBOs sind dafür verantwortlich, Kommentare zu löschen oder zu bearbeiten, die nicht mit den LifePharm-Richtlinien übereinstimmen. Soziale Netzwerke von IBOs, die beleidigende, anstößige oder böswillige Kommentare enthalten, unterliegen der Aussetzung oder Beendigung ihres LifePharm-Kontos. Soziale Netzwerke dürfen keine Testimonials enthalten, die besagen, dass LifePharm-Produkte Krankheiten, Leiden oder Beschwerden heilen oder eine reguläre medizinische Behandlung oder verschreibungspflichtige Medikamente ersetzen.
4.1.3 - Audio- und Videoaufnahmen
Alle LifePharm-Materialien, ob gedruckt, elektronisch erstellt, computergeneriert auf Film oder durch Tonaufnahmen produziert, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, weder ganz noch teilweise, von LifePharm SVPs oder anderen Personen reproduziert werden, außer mit Genehmigung von LifePharm. Die Erlaubnis zur Reproduktion von Materialien wird nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen. SVPs ist es untersagt, Audio- oder Videoaufnahmen von Reden, Diskussionen, Telefonkonferenzen oder anderen Präsentationen zu machen, die von einer LifePharm-Compliance-Abteilung, einem autorisierten Vertreter, Repräsentanten oder Mitarbeiter gehalten werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung eines LifePharm-Unternehmensleiters vor. Ein SVP darf keine Literatur, Filme, elektronische oder computergenerierte Druckmedien oder Tonaufnahmen produzieren, verkaufen oder vertreiben, die in ihrer Art den von LifePharm für seine SVPs produzierten, veröffentlichten und bereitgestellten Materialien ähneln. Ebenso dürfen SVPs keine Materialien kaufen, verkaufen oder vertreiben, die nicht von der Firma stammen und den Anschein erwecken oder suggerieren, dass diese Materialien von LifePharm stammen.
4.1.4 - Fernseh-, Radio- und Zeitungswerbung
Alle Fernseh-/Radio-/Zeitungsanzeigen müssen vor der Verwendung zur Genehmigung an die Compliance-Abteilung eingereicht werden. Radio- und Fernsehwerbung muss einem vorab genehmigten Skript folgen und darf nicht in Form einer Frage-/Antwort-Serie erfolgen.
4.1.5 - Visitenkarten und Briefpapier
Briefpapier, Briefköpfe, Visitenkarten usw. können über eine Drittanbieter-Druckerei bestellt werden. SVPs können auch ihr eigenes Briefpapier, Briefköpfe und Visitenkarten usw. entwerfen. Diese Entwürfe müssen schriftlich bei der LifePharm-Compliance-Abteilung eingereicht und genehmigt werden, bevor sie gedruckt werden.
Alle Karten, Briefköpfe, Schilder, Werbematerialien, mündlichen Gespräche usw., die zur Förderung von Geschäften verwendet werden, müssen klar angeben, dass Sie ein SVP sind. Sie dürfen nicht den Eindruck erwecken oder behaupten, dass Sie ein Agent, autorisierter Vertreter, Mitarbeiter, Joint Venture oder Franchise-Nehmer von LifePharm sind.
4.1.6 - Geistiges Eigentum
4.1.6.1 - Erteilung der Lizenz.
Der SVP erkennt an und stimmt zu, dass LifePharm, Inc. der exklusive Lizenznehmer der LifePharm-Marke, des Namens, Logos, der Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsaufmachungen, Urheberrechte und anderer geistiger Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den LifePharm-Produkten in den Vereinigten Staaten ist (die „LifePharm-Marken“). Die LifePharm-Marken sind von großem Wert für LifePharm und werden den SVPs nur in ausdrücklich genehmigter Weise zur Verfügung gestellt. LifePharm wird die Verwendung der LifePharm-Marken oder jeglicher Derivate dieser Marken durch keine Person, einschließlich LifePharm SVPs, in unautorisierter Weise ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestatten. Dem SVP wird eine eingeschränkte, nicht-exklusive, nicht-übertragbare, widerrufliche Unterlizenz zur Nutzung der LifePharm-Marken ausschließlich zu dem Zweck erteilt, zu werben, dass sie vom Markeninhaber und LifePharm autorisiert sind, LifePharm-Produkte zu verkaufen, und um die LifePharm-Marken im Zusammenhang mit der Werbung und dem Verkauf von LifePharm-Produkten anzuzeigen.
4.1.6.2 - Begrenzung der Erteilung.
LifePharm behält sich alle anderen Rechte vor, die ihm als exklusiver Lizenznehmer der LifePharm-Marken gewährt werden. Die in diesen Richtlinien und Verfahren gewährten Unterlizenzrechte beinhalten nicht das Recht eines SVP, die LifePharm-Marken als oder innerhalb von Domainnamen zu registrieren oder die LifePharm-Marken in Handelsnamen, Firmennamen oder Geschäftsnamen zu verwenden. Der SVP erkennt an, dass LifePharm das exklusive Recht an allen LifePharm-Marken hat, um seine Produkte in den Vereinigten Staaten zu identifizieren, und der SVP stimmt zu, dass er keine Rechte, Titel oder Interessen daran beanspruchen wird. Nichts hierin soll so ausgelegt werden, dass dem SVP irgendwelche Rechte, Titel oder Interessen an den LifePharm-Marken eingeräumt werden.
4.1.6.3 - Beendigung der Unterlizenz.
Diese Unterlizenz endet mit der Beendigung des SVP-Vertrags.
4.1.6.4 - Qualitätskontrolle der Marken.
LifePharm behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Nutzung oder beabsichtigte Nutzung der LifePharm-Marken durch den SVP jederzeit und ohne Einschränkung zu überprüfen und zu genehmigen. Auf Anfrage von LifePharm oder dem Inhaber der LifePharm-Marken sind SVPs verpflichtet, Muster jeglicher Art ihrer Darstellung der LifePharm-Marken sowie Muster der Produkte vorzulegen.
4.1.6.5 - Goodwill.
Der gesamte Goodwill, der sich aus der Nutzung der LifePharm-Marken durch den SVP ergibt, kommt ausschließlich dem Inhaber der LifePharm-Marken zugute.
Der Inhalt aller vom Unternehmen organisierten Veranstaltungen ist urheberrechtlich geschütztes Material. SVPs dürfen ohne schriftliche Genehmigung von LifePharm keine aufgezeichneten Unternehmensveranstaltungen und Reden zum Verkauf produzieren.
4.1.7 - Medien und Medienanfragen
SVPs dürfen nicht versuchen, auf Medienanfragen bezüglich LifePharm, seiner Produkte oder Dienstleistungen oder ihres unabhängigen LifePharm-Geschäfts zu antworten. Alle Anfragen jeglicher Art von Medien müssen unverzüglich an die LifePharm-Compliance-Abteilung weitergeleitet werden. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass der Öffentlichkeit genaue und konsistente Informationen sowie ein angemessenes öffentliches Image bereitgestellt werden.
4.1.8 - Unaufgeforderte E-Mails
LifePharm gestattet SVPs nicht, unaufgeforderte kommerzielle E-Mails zu versenden, es sei denn, diese E-Mails entsprechen strikt den geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Bundesgesetz CAN SPAM Act. LifePharm gestattet SVPs nicht 1) das Versenden unaufgeforderter E-Mail-Nachrichten, die E-Mail- oder Webadressen aus Ihrem Konto an Online-Nutzer enthalten, 2) das Posten von Nachrichten, die Ihre Serviceadresse in Newsgroups enthalten, die nicht mit Ihren Produkten oder Dienstleistungen in Zusammenhang stehen, und 3) das Versenden unaufgeforderter E-Mails an Listen von Personen, die nicht in Ihrer Downline sind oder mit denen Sie keine vorherige geschäftliche oder persönliche Beziehung haben. Jede E-Mail, die von einem SVP gesendet wird und LifePharm, die LifePharm-Gelegenheit oder LifePharm-Produkte und -Dienstleistungen bewirbt, muss den folgenden Anforderungen entsprechen:
LifePharm kann regelmäßig kommerzielle E-Mails im Namen der SVPs versenden. Durch den Abschluss des SVP-Vertrags stimmt der SVP zu, dass das Unternehmen solche E-Mails versenden darf und dass die physische und E-Mail-Adresse des SVP in solchen E-Mails wie oben beschrieben enthalten sein wird. SVPs müssen Opt-out-Anfragen, die als Ergebnis solcher vom Unternehmen gesendeter E-Mails generiert werden, beachten.
4.1.9 - Unaufgeforderte Kommunikation
Außer wie in diesem Abschnitt vorgesehen, dürfen SVPs keine unaufgeforderten Faxe im Zusammenhang mit ihrem LifePharm-Geschäft verwenden oder übermitteln. Der Begriff „unaufgeforderte Faxe“ bedeutet die Übertragung von Material oder Informationen, die LifePharm, seine Produkte, seinen Vergütungsplan oder einen anderen Aspekt des Unternehmens bewerben oder fördern, per Telefonfax oder Computer an eine Person, mit Ausnahme von Faxen: (a) an eine Person mit deren vorheriger ausdrücklicher Einladung oder Erlaubnis; oder (b) an eine Person, mit der der SVP eine bestehende geschäftliche oder persönliche Beziehung hat. Der Begriff „bestehende geschäftliche oder persönliche Beziehung“ bedeutet eine vorherige oder bestehende Beziehung, die durch eine freiwillige zweiseitige Kommunikation zwischen einem SVP und einer Person auf der Grundlage von: (a) einer Anfrage, Bewerbung, einem Kauf oder einer Transaktion der Person bezüglich der von diesem SVP angebotenen Produkte; oder (b) einer persönlichen oder familiären Beziehung, die von keiner der Parteien zuvor beendet wurde.
4.1.10 - Telefonverzeichniseinträge
SVPs können sich als „LifePharm Unabhängiger Geschäftspartner“ in den weißen oder gelben Seiten des Telefonverzeichnisses oder in Online-Verzeichnissen unter ihrem eigenen Namen eintragen lassen. Kein SVP darf Telefon- oder Online-Verzeichnisanzeigen mit dem Namen oder Logo von LifePharm schalten. SVPs dürfen das Telefon nicht mit „LifePharm“, „LP Global“, „LP Global Network“, „LifePharm Global“ oder in einer anderen Weise beantworten, die den Anrufer glauben lässt, er habe die Unternehmenszentrale von LifePharm erreicht. Wenn ein SVP seinen/ihren Namen in einem Telefon- oder Online-Verzeichnis eintragen möchte, muss dies im folgenden Format geschehen:
Name des SVP ____________________________
LifePharm Unabhängiger Geschäftspartner
4.2 - Unbefugte Ansprüche und Handlungen
4.2.1 - Entschädigung
Ein SVP ist voll verantwortlich für alle seine/ihre mündlichen und schriftlichen Aussagen über LifePharm-Produkte, Dienstleistungen und den Vergütungsplan, die nicht ausdrücklich in offiziellen LifePharm-Materialien enthalten sind. SVPs stimmen zu, LifePharm und die Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter von LifePharm zu entschädigen und sie von jeglicher Haftung freizustellen, einschließlich Urteilen, zivilrechtlichen Strafen, Rückerstattungen, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten oder entgangenem Geschäft, die LifePharm aufgrund unbefugter Darstellungen oder Handlungen des SVP entstehen. Diese Bestimmung bleibt auch nach Beendigung der SVP-Vereinbarung bestehen.
4.2.2 - Produktansprüche
Es dürfen keine Ansprüche (einschließlich persönlicher Erfahrungsberichte) über therapeutische, heilende oder vorteilhafte Eigenschaften von Produkten, die von LifePharm angeboten werden, gemacht werden, außer denen, die in offizieller LifePharm-Literatur enthalten sind.
Was Sie über LifePharm-Produkte sagen dürfen:
Die LifePharm-Produkte können helfen, um…
- die Stressreaktion zu moderieren
- gesunde Cortisolspiegel aufrechtzuerhalten
- Serotoninspiegel zu regulieren
- gute Stimmung zu unterstützen
- körperlichen und geistigen Stress zu reduzieren
- körperliche und geistige Stärke zu erhöhen
- emotionales Gleichgewicht zu verbessern
- erholsameren Schlaf zu fördern
- schnellere Erholung nach dem Training zu genießen
- Muskulatur und Stärke zu erhöhen
- Wachsamkeit zu steigern
- Ausdauer und Energie zu verbessern
- die Gehirnfunktion und Aktivität zu unterstützen
- Konzentration zu verbessern
- Anzeichen normalen Alterns zu reduzieren
- Libido/sexuelles Verlangen zu steigern
- Kollagen für gesündere Haut aufzubauen
- die natürliche DHEA-Produktion zu stimulieren
- das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern
Insbesondere darf kein SVP behaupten, dass LifePharm-Produkte bei der Heilung, Behandlung, Diagnose, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten nützlich sind.
Persönliche Geschichten/Erfahrungen müssen die eigenen des SVP sein und ausdrücklich jegliche Heilungs-, Behandlungs- oder Verschreibungsansprüche vermeiden. Sie dürfen keine Liste von Beschwerden, Körpersystemen oder Krankheiten in irgendeiner Weise enthalten.
Was Sie über das LifePharm Laminine-Produkt nicht sagen dürfen:
- LifePharm-Produkte heilen Krankheiten, Leiden oder Beschwerden.
- LifePharm-Produkte werden zur Behandlung von Krankheiten, Leiden oder Beschwerden verwendet.
- LifePharm-Produkte heilen Krankheiten, Leiden oder Beschwerden.
- LifePharm-Produkte ersetzen reguläre medizinische Behandlungen oder verschreibungspflichtige Medikamente.
4.2.3 - Einkommensansprüche
Bei der Präsentation oder Diskussion der LifePharm-Gelegenheit oder des Vergütungsplans gegenüber einem potenziellen SVP darf ein SVP keine Einkommensprognosen oder Einkommensansprüche machen.
4.3 - Geschäftsräume
SVPs dürfen LifePharm-Produkte oder -Literatur in ausgewählten Geschäftsräumen ausstellen oder verkaufen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reformhäuser, Lebensmittelgeschäfte, Kettenläden, Einkaufszentren, Märkte, auf denen Einzelpersonen Stände aufstellen können, sowie in privaten Büros und Clubs.
SVPs, die die LifePharm-Produkte und/oder Geschäftsmöglichkeiten vermarkten, müssen:
- Den DSHEA-Haftungsausschluss gemäß 4.2.2 dieser Richtlinien und Verfahren anzeigen
- Einen Einkommenshaftungsausschluss gemäß 4.2.3 dieser Richtlinien und Verfahren anzeigen
- Angeben, dass sie unabhängige Geschäftsinhaber und keine Vertreter des Unternehmens sind. Alle oben genannten Anforderungen müssen gut sichtbar angezeigt werden.
SVPs, die LifePharm-Produkte in kommerziellen Einrichtungen vermarkten, dürfen die LifePharm-Produkte nicht in Verbindung mit anderen Produkten vermarkten/verkaufen, die nicht direkt von LifePharm angeboten werden.
4.4 - Messen, Ausstellungen und andere Verkaufsforen
LifePharm ermutigt seine SVPs, LifePharm-Produkte auf renommierten Messen und Ausstellungen zu präsentieren und zu vertreten. SVPs dürfen LifePharm-Produkte auf Messen und professionellen Ausstellungen präsentieren und/oder verkaufen.
4.4.1- Werbung und Verkauf von Produkten
LifePharm hat die folgenden Richtlinien für die Werbung von LifePharm-Produkten durch seine SVPs übernommen. Wenn LifePharm feststellt, dass seine Produkte von einem SVP entgegen diesen Richtlinien beworben wurden oder in irgendeiner Weise, die LifePharm nach eigenem Ermessen nicht im besten Interesse von LifePharm diente, kann LifePharm Disziplinarmaßnahmen gegen diesen SVP ergreifen. Dies ist eine Unternehmensrichtlinie von LifePharm, und kein SVP ist befugt, sie zu interpretieren oder aufzuheben.
SVPs erkennen an und stimmen zu, dass die Werbung und der Verkauf aller Produkte im Internet nur auf einer von der Firma autorisierten Website erfolgen dürfen. SVPs können Produkte von LifePharm zum SVP-Großhandelspreis für den persönlichen Verbrauch und/oder zum Weiterverkauf an Kunden erwerben. LifePharm schlägt einen Aufschlag von etwa 30 % über dem SVP-Preis vor; dies ist jedoch ein empfohlener Preis, da SVPs ihre eigenen Preise für ihre Kunden gemäß unserer „MAP“-Richtlinie festlegen können.
Der Mindestwerbepreis (MAP) für jedes LifePharm-Produkt darf nicht unter dem aktuellen Einzelhandelspreis liegen, wie er auf der Unternehmenswebsite https://LifePharm.com veröffentlicht ist. Dieser MAP wird von LifePharm festgelegt und kann von LifePharm zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt und in einem von ihm bestimmten Umfang nach eigenem Ermessen angepasst werden.
SVPs stimmen auch zu, dass alle Werbungen bezüglich der Produkte wahrheitsgemäß sein werden und keine irreführenden Aussagen in Bezug auf die Qualität, Verfügbarkeit, Güte, Preis, Zahlungsbedingungen, Rückerstattungsrechte, Garantien oder Leistung von Produkten enthalten werden. Der SVP erkennt an und stimmt zu, dass er oder sie keine Produkte im Internet bewerben oder verkaufen darf, die von einem anderen SVP gekauft wurden. Jede Verletzung dieses Abschnitts durch einen SVP stellt einen Vertragsbruch dar und unterliegt den hierin festgelegten Verfahren bei Vertragsbruch.
4.5 - Telemarketing-Techniken
Die Federal Trade Commission und die Federal Communications Commission haben jeweils Gesetze, die Telemarketing-Praktiken einschränken. Beide Bundesbehörden (sowie eine Reihe von Bundesstaaten) haben „Nicht anrufen“-Regelungen als Teil ihrer Telemarketing-Gesetze. Obwohl LifePharm SVPs nicht als „Telemarketer“ im traditionellen Sinne des Wortes betrachtet, definieren diese staatlichen Vorschriften den Begriff „Telemarketer“ und „Telemarketing“ so weit, dass Ihre unbeabsichtigte Handlung, jemanden anzurufen, dessen Telefonnummer im bundesstaatlichen „Nicht anrufen“-Register aufgeführt ist, dazu führen könnte, dass Sie gegen das Gesetz verstoßen. Darüber hinaus dürfen diese Vorschriften nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da sie erhebliche Strafen mit sich bringen.
Daher dürfen SVPs im Betrieb ihrer LifePharm-Geschäfte kein Telemarketing betreiben. Der Begriff „Telemarketing“ bedeutet das Tätigen eines oder mehrerer Telefonanrufe an eine Person oder Einrichtung, um den Kauf eines LifePharm-Produkts oder einer Dienstleistung zu veranlassen oder sie für die LifePharm-Möglichkeit zu rekrutieren. „Kaltanrufe“, die an potenzielle Kunden oder SVPs getätigt werden und entweder LifePharm-Produkte oder -Dienstleistungen oder die LifePharm-Möglichkeit bewerben, stellen Telemarketing dar und sind verboten. Ein Telefonanruf an einen potenziellen Kunden oder SVP (ein „Interessent“) ist jedoch in den folgenden Situationen zulässig:
- Wenn der SVP eine bestehende Geschäftsbeziehung mit dem Interessenten hat. Eine „bestehende Geschäftsbeziehung“ ist eine Beziehung zwischen einem SVP und einem Interessenten, die auf dem Kauf des Interessenten vom SVP basiert.
- SVPs dürfen keine automatischen Telefonwählsysteme oder Software im Zusammenhang mit dem Betrieb ihrer LifePharm-Geschäfte verwenden.
- SVPs dürfen keinen ausgehenden Telefonanruf an eine Person tätigen oder initiieren, der eine vorab aufgezeichnete Nachricht (ein „Robocall“) über die LifePharm-Produkte, -Dienstleistungen oder -Möglichkeiten übermittelt.
4.6 - Produktinspektion und -annahme
SVPs müssen alle LifePharm-Produkte bei Erhalt und während der Lagerung auf Schäden, Mängel, Anzeichen von Manipulation oder andere Nichtkonformitäten überprüfen. SVPs müssen auch bestätigen, dass Produktsiegel nicht gebrochen wurden. Wenn ein Mangel festgestellt wird, dürfen SVPs das Produkt nicht zum Verkauf anbieten und müssen den Mangel an LifePharm unter CustomerService@LifePharm.com melden. SVPs müssen ihr Inventar regelmäßig auf abgelaufene oder bald ablaufende Produkte überprüfen und diese Produkte aus dem Inventar entfernen. SVPs dürfen keine abgelaufenen Produkte verkaufen.
4.7 - Rückruf und Verbrauchersicherheit
Um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Endverbraucher von LifePharm-Produkten zu gewährleisten, müssen SVPs alle Sicherheitsinformationen an die Verbraucher weitergeben und mit LifePharm in Bezug auf einen Produktrückruf kooperieren.
ABSCHNITT 5 - VERKAUFSANFORDERUNGEN
5.1 - Produktverkäufe
5.1.1 - Verkäufe im Rahmen des LifePharm-Vergütungsplans
Der LifePharm-Vergütungsplan basiert auf dem Verkauf von LifePharm-Produkten und -Dienstleistungen an Endverbraucher („Endverbraucher“). SVPs müssen persönliche und Marketing-Organisation Einzelhandelsverkaufsanforderungen erfüllen (sowie andere im Vertrag festgelegte Verantwortlichkeiten), um für Boni, Provisionen und den Aufstieg zu höheren Leistungsstufen berechtigt zu sein. Die folgenden Verkaufsanforderungen müssen erfüllt werden, damit SVPs berechtigt sind, Provisionen zu verdienen:
- SVPs müssen die Anforderungen an das persönliche Volumen und das Gruppenverkaufsvolumen erfüllen, um die mit ihrem Direktor Rang verbundenen Anforderungen gemäß dem LifePharm-Vergütungsplan zu erfüllen.
- Über 70 Prozent der gesamten monatlichen Großhandelsproduktkäufe eines SVP müssen konsumiert oder an persönliche Einzelhandelskunden verkauft werden, die keine LifePharm-SVPs sind. Dies muss geschehen, bevor neue Bestellungen bei LifePharm aufgegeben werden.
5.1.2 - Verbot des Verkaufs zum Zwecke des Weiterverkaufs
Mit Ausnahme von Käufen für den persönlichen Gebrauch der SVPs dürfen SVPs LifePharm-Produkte nur an Endverbraucher verkaufen. SVPs ist es untersagt, LifePharm-Produkte an Personen zu verkaufen, von denen der SVP weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass sie beabsichtigen, die Produkte weiterzuverkaufen. Diese Bestimmung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
5.2 - Keine Gebietsbeschränkungen
Es werden keine exklusiven Gebiete an jemanden vergeben.
5.3 - Verkaufsbelege
Alle SVPs müssen ihren Einzelhandelskunden zum Zeitpunkt des Verkaufs eine Kopie des Einzelhandelskunden-Bestellformulars zur Verfügung stellen. Dieses Formular legt die Einzelhandelskunden-Garantie (wie unten in Abschnitt 7.1 definiert) sowie alle Verbraucherschutzrechte fest, die durch Bundes- oder Landesrecht gewährt werden. SVPs müssen Kopien aller Einzelhandelskunden-Bestellformulare für einen Zeitraum von zwei Jahren aufbewahren und sie auf Anfrage des Unternehmens LifePharm zur Verfügung stellen. LifePharm wird Aufzeichnungen führen, die die Einkäufe der Direktkunden der SVPs dokumentieren. Darüber hinaus müssen SVPs den Käufer mündlich über seine Stornierungsrechte informieren.
- Einzelhandelskunden-Bestellformulare finden Sie im Tab „Ressourcen“ Ihres virtuellen Büros. Beim Verkauf müssen Sie die auf dem Verkaufsbeleg erforderlichen Informationen ausfüllen, einschließlich der bestellten Artikel, des Transaktionsbetrags sowie des Namens, der Adresse und der Telefonnummer des Kunden. Sie müssen eine Kopie des Verkaufsbelegs für Ihre Unterlagen aufbewahren.
- Sie müssen Kopien aller Einzelhandelsverkaufsbelege mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Wir werden die Dokumentation für Bestellungen aufrechterhalten, die direkt von Ihren Kunden an das Unternehmen gerichtet sind.
ABSCHNITT 6 - BONI UND PROVISIONEN
6.1 - Bonus- und Provisionsqualifikationen und -ansammlung Bonus- und Provisionsqualifikationen:
Ein SVP muss aktiv und in Übereinstimmung mit der Vereinbarung sein, um sich für Boni und Provisionen zu qualifizieren. Solange ein SVP die Bedingungen der Vereinbarung einhält, zahlt LifePharm diesem SVP Provisionen gemäß dem LifePharm-Vergütungsplan.
6.1.1 - Anpassungen für zurückgegebene Produkte
SVPs erhalten Boni und Provisionen basierend auf den tatsächlichen Verkäufen von Produkten und Dienstleistungen an Endverbraucher. Wenn ein Produkt an LifePharm zur Rückerstattung zurückgegeben oder vom Unternehmen zurückgekauft wird, kann nach Ermessen des Unternehmens Folgendes geschehen: (1) Die Boni und Provisionen, die dem zurückgegebenen oder zurückgekauften Produkt zuzurechnen sind, werden in dem Monat abgezogen, in dem die Rückerstattung erfolgt, und in jeder folgenden Zahlungsperiode, bis die Provision von den SVPs zurückgefordert wird, die Boni und Provisionen für den Verkauf der zurückgegebenen Produkte erhalten haben. (2) Der dem zurückgegebenen oder zurückgekauften Produkt zuzurechnende CV wird in dem Monat abgezogen, in dem die Rückerstattung erfolgt.
6.1.2 - Provisionsanpassungen
LifePharm hat nach eigenem Ermessen das Recht, Boni oder Provisionen eines SVP anzupassen, die fälschlicherweise dem eWallet des SVP gutgeschrieben wurden, und LifePharm hat das Recht, fehlerhafte Zahlungen, die dem SVP per direkter Einzahlung oder Scheck geleistet wurden, anzupassen. Eine solche Korrektur kann zu einem Abzug von Geldern aus dem eWallet-Betrag des SVP zum Zeitpunkt der Fehlererkennung führen oder zu einer Anpassung der nächsten Zahlung per direkter Einzahlung oder Scheck, die dem SVP zusteht. LifePharm wird den SVP über den Fehler sowie die Methode zur Behebung informieren.
ABSCHNITT 7 - PRODUKTGARANTIEN, RÜCKGABEN UND INVENTARRÜCKKAUF
7.1 - Rückgaben durch bevorzugte und Einzelhandelskunden
LifePharm bietet über seine unabhängigen Geschäftsinhaber eine 60-tägige Geld-zurück-Garantie für alle bevorzugten und Einzelhandelskunden, die ein LifePharm-Produkt über einen autorisierten Kanal kaufen (die „100% Vertrauensgarantie“). Jeder SVP ist verpflichtet, die 100% Vertrauensgarantie einzuhalten. Wenn ein Kunde aus irgendeinem Grund mit einem LifePharm-Produkt unzufrieden ist, kann der Kunde den unbenutzten Teil des Produkts innerhalb von 60 Tagen an den SVP zurückgeben, von dem es gekauft wurde, um eine volle Rückerstattung des Kaufpreises (abzüglich Versand und Bearbeitung) zu erhalten. LifePharm erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 30 $ für die Rückgabe des Cellnergy Wellness Device, und das Rückporto geht zu Lasten des Käufers. Allen Einzelhandelskunden muss eine Kopie des Einzelhandelskunden-Bestellformulars als Kaufbeleg zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Unterzeichnung des Einzelhandelskunden-Bestellformulars bestätigen sowohl der Kunde als auch der SVP, dass der Kunde über die 100%ige Vertrauensgarantie informiert wurde und bestätigen, dass jeder die Rückgaberichtlinien von LifePharm gelesen hat und eine Kopie des Einzelhandelskunden-Bestellformulars für seine Unterlagen aufbewahren wird. Sofern nicht gesetzlich verboten, gilt die 100%ige Vertrauensgarantie nur für Verkäufe, die von SVPs an Einzelhandelskunden getätigt werden, und für Käufe, die von Einzelhandelskunden direkt über die offizielle Website von LifePharm getätigt werden.
7.1.1 - Ersatz von Einzelhandelskundenprodukten
Wenn ein SVP Waren an LifePharm zurücksendet, die ihm oder ihr von einem persönlichen Einzelhandelskunden zurückgegeben wurden, muss das Produkt innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum, an dem der Einzelhandelskunde die Ware an den SVP zurückgegeben hat, bei LifePharm eingehen und muss von dem unterschriebenen Einzelhandelskunden-Bestellformular begleitet sein, das der SVP dem Kunden zum Zeitpunkt des Verkaufs gegeben hat. LifePharm kann zurückgegebene Produkte maximal dreimal ersetzen.
7.2 - Rückgabe von Inventar und Verkaufshilfen durch selbstständige Geschäftsinhaber
SVPs können Verkaufshilfen und Großhandelsprodukte innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf zurückgeben und eine Rückerstattung des Preises abzüglich Versand- und Bearbeitungsgebühren sowie einer Wiedereinlagerungsgebühr erhalten:
- Alle LifePharm-Produkte: 10% Wiedereinlagerungsgebühr
- Cellnergy Wellness Device: $30/€30 Wiedereinlagerungsgebühr
Die Versandkosten für zurückgesendete Artikel trägt der SVP. Die Zahlung von Rückerstattungen erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach tatsächlichem Erhalt der zurückgesendeten Artikel durch LifePharm. Verkaufsmaterialien und Dienstleistungen, die über Internetmethoden geliefert werden, können nicht an LifePharm zurückgegeben werden und sind nicht erstattungsfähig. LifePharm wird Rückerstattungsanforderungen, die von diesem Absatz abweichen, gemäß den geltenden staatlichen oder bundesstaatlichen Gesetzen erfüllen. Wenn die zurückgegebenen Produkte Teil eines Pakets (einschließlich eventueller Sonderangebote) waren, das kostenlose Produkte enthielt, wird die Anzahl der kostenlosen Produkte für das Paket zuerst von der Anzahl der zurückgegebenen Artikel abgezogen und die verbleibende Anzahl der Artikel wird anteilig erstattet, vorbehaltlich einer 10%igen Wiedereinlagerungsgebühr. Das Unternehmen wird von den nachfolgenden Provisionsschecks des SVP und/oder von der an den SVP gezahlten Rückerstattung alle Provisionen, Boni, Rabatte oder andere Anreize abziehen, die der SVP im Zusammenhang mit der zurückgegebenen Ware erhalten hat.
7.2.1 - Verfahren für alle Rückgaben
Die folgenden Verfahren gelten für alle Rückgaben zur Rückerstattung oder zum Umtausch:
- Der SVP, der es gekauft hat ODER DESSEN KUNDE DEN KAUF GETÄTIGT HAT, muss alle Waren an LifePharm zurücksenden.
- Alle zurückzusendenden Produkte müssen eine Rücksendegenehmigungsnummer (RMA-Nummer) haben, die durch Anruf beim LifePharm-Kundendienst erhalten wird. Diese RMA-Nummer muss deutlich auf jedem zurückgesendeten Paket geschrieben sein. Die RMA-Nummer ist nur 10 Werktage nach Ausstellung gültig.
- Es sind geeignete Versandkartons und Verpackungsmaterialien zu verwenden, um die zurückzusendenden Produkte für den Ersatz zu verpacken, und es wird empfohlen, die wirtschaftlichste Versandmethode mit nachverfolgbarem Service zu wählen. Alle Rücksendungen müssen an LifePharm frachtfrei versandt werden. LifePharm akzeptiert keine Pakete, die per Nachnahme versandt werden. Das Verlustrisiko beim Versand von zurückgesendeten Produkten liegt beim SVP oder Kunden, der das Produkt zurücksendet. Wenn das zurückgesendete Produkt nicht im Vertriebszentrum des Unternehmens eingeht, liegt es in der Verantwortung des SVP oder Kunden, die Sendung zu verfolgen.
Es wird keine Rückerstattung oder Ersatz eines Produkts vorgenommen, wenn die Bedingungen dieser Regeln nicht erfüllt sind.
7.3 - Rückgabe von Inventar zur Rückerstattung mit Kündigung der Vertriebspartnerschaft
Ein Antrag auf Rückgabe von Inventar durch einen SVP aus anderen Gründen als einer Schadensmeldung wird als Antrag auf freiwillige Kündigung dieser Vertriebspartnerschaft behandelt. Alle Abhebungen oder Überweisungen, die aus dem eWallet des SVP aus zwischen dem Bestelldatum und dem Rückerstattungsdatum verdienten Provisionen getätigt wurden, werden von der Höhe der Rücksendebestellung abgezogen. Abhebungen und/oder Überweisungen umfassen auch eWallet-Gelder, die für Einkäufe verwendet wurden. Wenn ein SVP seine/ihre Vertriebspartnerschaft kündigen möchte, kann er/sie eine Rückerstattung für ungeöffnete, wiederverkaufbare Inventar mit aktuellen Etiketten erhalten, abzüglich aller an diesen SVP gezahlten Provisionen und Rabatte sowie einer 10-prozentigen Wiedereinlagerungsgebühr, vorausgesetzt, die Produkte werden derzeit von LifePharm gelagert und verkauft und innerhalb eines Jahres ab dem ursprünglichen Kaufdatum zurückgegeben, wobei Fracht und Versicherung im Voraus bezahlt werden. Das Unternehmen zieht von der an den SVP gezahlten Erstattung alle Provisionen, Boni, Rabatte oder andere Anreize ab, die der SVP im Zusammenhang mit der zurückgegebenen Ware erhalten hat. Um Inventar zur Rückerstattung zurückzugeben, muss der SVP die in 7.4 der LifePharm-Richtlinien und -Verfahren beschriebenen Verfahren befolgen. LifePharm akzeptiert keine Rückgabe einzelner Artikel aus einem Mehrfachartikel-Kit oder -Paket. Der SVP muss eine Mindestbearbeitungszeit von 10 Tagen ab dem Datum, an dem die Produkte eingegangen sind, einplanen. Alle Rückerstattungen werden in derselben Form wie die ursprüngliche Zahlung geleistet. LifePharm ist nicht verpflichtet, Produkte zurückzuerstatten, die gemäß Abschnitt 5.1 der Richtlinien und Verfahren unter der 70-Prozent-Regel verkauft wurden. Die Vertriebspartnerschaft des SVP wird sofort bei Ausstellung der Rückerstattung gekündigt.
7.4 - Abgelehnte Produkte
Wenn Sie Produkte bestellen und die Lieferung dann ablehnen, unterliegt Ihre Bestellung der 10-prozentigen Wiedereinlagerungsgebühr und anderen hier beschriebenen Rückgabeverfahren, und Ihnen werden die Rücksendekosten in Rechnung gestellt.
7.5 - Nicht zugestellte Produkte
Wenn eine Bestellung aus anderen Gründen als einem Fehler des Unternehmens unzugestellt an uns zurückgesendet wird, wird die Bestellung storniert und das Geld wird zurückerstattet, vorbehaltlich einer 10-prozentigen Wiedereinlagerungsgebühr. Für jeden Zustellversuch aufgrund einer falschen Adresse oder ungültigen Telefonnummer wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese nicht zugestellten Rücksendungen können umfassen: unzureichende Adresse, keine solche Nummer, keine solche Adresse, umgezogen & keine Weiterleitungsadresse, nicht weiterleitbar, nicht beansprucht, versucht - nicht bekannt, usw. Die vom Käufer auf der Bestellung gezahlte Versand- und Bearbeitungsgebühr wird nicht zurückerstattet. Wenn die zurückgesendete Bestellung eine Autom. Lieferung-Bestellung ist, wird der aktuelle Autom. Lieferung-Zeitplan storniert und der Käufer ist dafür verantwortlich, einen neuen Autom. Lieferung-Zeitplan einzurichten. LifePharm ist nicht verantwortlich für den Verlust von Provisionen aufgrund der Stornierung der Bestellung.
7.6 - Kreditkartendispute
LifePharm bittet seine SVPs, dem Unternehmen ausreichend Gelegenheit zu geben, um etwaige offene Fragen bezüglich Belastungen auf der Kreditkarte einer Person zu klären, die ihrer Meinung nach möglicherweise nicht korrekt oder fehlerhaft sind. Wenn ein SVP einen Kreditkartendisput einleitet, wird sein Konto gesperrt und er ist nicht berechtigt, weitere Provisionen zu verdienen, bis die Angelegenheit geklärt ist. Das Konto bleibt gesperrt, bis der SVP den Kreditkartendisput zurückzieht. LifePharm behält sich das Recht vor, jeden SVP zu kündigen, der dem Unternehmen nicht die Möglichkeit gegeben hat, die Angelegenheit zu klären, bevor der Kreditkartendisput eingeleitet wurde.
ABSCHNITT 8 - STREITBEILEGUNG UND DISZIPLINARVERFAHREN
8.1 - Ethik
LifePharm möchte seinen SVPs die besten Produkte, Dienstleistungen und den besten Vergütungsplan der Branche bieten. Dementsprechend schätzt LifePharm konstruktive Kritik und ermutigt zur Einreichung schriftlicher Kommentare, die an die LifePharm Compliance-Abteilung unter Compliance@LifePharm.com gerichtet sind.
Negative und abfällige Kommentare oder störendes Verhalten von SVPs gegenüber LifePharm im Feld oder bei LifePharm-Meetings/-Veranstaltungen über das Unternehmen, seine Produkte oder den Vergütungsplan dienen keinem anderen Zweck, als die Begeisterung anderer LifePharm SVPs zu dämpfen. LifePharm SVPs dürfen LifePharm, andere SVPs, LifePharm-Produkte oder -Dienstleistungen, den Vergütungsplan oder LifePharm-Direktoren, -Offiziere oder -Mitarbeiter nicht herabsetzen. Solches Verhalten stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Richtlinien und Verfahren dar und kann von LifePharm nach eigenem Ermessen mit Sanktionen belegt werden.
LifePharm befürwortet den folgenden Ethikkodex:
- Ein LifePharm SVP muss Fairness, Toleranz und Respekt gegenüber allen mit LifePharm verbundenen Personen zeigen, unabhängig von Rasse, Geschlecht, sozialer Klasse oder Religion, und damit eine „positive Atmosphäre“ von Teamarbeit, guter Moral und Gemeinschaftsgeist fördern.
- Ein SVP sollte bestrebt sein, geschäftliche Probleme, einschließlich Situationen mit Upline- und Downline-SVPs, durch Betonung von Takt, Sensibilität, gutem Willen und der Sorge, keine zusätzlichen Probleme zu schaffen, zu lösen.
- LifePharm SVPs müssen ehrlich, verantwortungsbewusst, professionell sein und sich mit Integrität verhalten.
- LifePharm SVPs dürfen keine abfälligen Aussagen über LifePharm, andere unabhängige Geschäftsinhaber, LifePharm-Mitarbeiter, Produkte, Dienstleistungen, Verkaufs- und Marketingkampagnen oder den Vergütungsplan machen oder Aussagen treffen, die andere unangemessen beleidigen, irreführen oder unter Druck setzen.
LifePharm kann geeignete Maßnahmen gegen einen SVP ergreifen, wenn es nach eigenem Ermessen feststellt, dass das Verhalten eines SVPs schädlich, störend oder verletzend für LifePharm oder andere SVPs ist.
8.2 - Meldung von Richtlinienverstößen
Ein SVP, der einen Richtlinienverstoß eines anderen SVPs beobachtet, sollte einen schriftlichen und unterschriebenen Brief oder eine E-Mail über den Verstoß direkt an das LifePharm-Unternehmensbüro senden, wobei alle Mitteilungen an die Compliance-Abteilung gerichtet werden. Der Brief oder die E-Mail sollte die Einzelheiten des Vorfalls wie folgt darlegen:
- Die Art des Verstoßes
- Spezifische Fakten zur Unterstützung der Anschuldigungen
- Daten
- Anzahl der Vorkommnisse
-
Beteiligte Personen
-
Angehängte unterstützende Dokumentation
Sobald die Angelegenheit LifePharm vorgelegt wurde, wird sie von der Compliance-Abteilung gründlich untersucht und es werden gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen.
8.3 - Exklusivitätsansprüche bei LifePharm
SVPs ist es untersagt, eine familiäre Beziehung zu einem Gründer, Landesmanager oder Mitarbeiter von LifePharm zu nutzen, um sich selbst oder ihre SVP-Konten zu fördern. SVPs ist es untersagt, ihre frühere Beschäftigung bei LifePharm zu nutzen, um sich selbst oder ihre SVP-Konten zu fördern. SVPs dürfen nicht behaupten oder andeuten, dass sie einen einzigartigen Zugang oder einen besonderen Vorteil bei LifePharm-Führungskräften oder -Mitarbeitern haben, den andere SVPs nicht haben. SVPs dürfen sich nicht als Gründer, Landesmanager, Mitarbeiter, Führungskräfte usw. von LifePharm darstellen. SVPs wird davon abgeraten, übermäßigen Kontakt zu LifePharm-Führungskräften aufzunehmen, da dies bei anderen LifePharm-SVPs den Eindruck erwecken könnte, dass er oder sie Anspruch auf „Sonderbehandlung“ hat oder Zugang zu Unternehmensinformationen hat, die anderen möglicherweise nicht zugänglich sind. SVPs werden ermutigt, Probleme, Anliegen oder Vorschläge an das Kundenserviceteam zu senden, das die entsprechenden Schritte unternimmt, um alle Probleme zu lösen, bevor ein Mitglied des Managements eingeschaltet wird.
8.4 - Umgehung der Richtlinien
Die Richtlinien und Verfahren von LifePharm sind darauf ausgelegt, SVPs und das Unternehmen vor den negativen Folgen ihrer Verletzung zu schützen. LifePharm kann disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Kündigung der Vereinbarung mit dem SVP gegen jeden SVP ergreifen, der absichtlich Richtlinien und Verfahren umgeht, um indirekt das zu erreichen, was direkt verboten ist. Nach eigenem Ermessen hat LifePharm das Recht, Boni, Provisionen und/oder die Platzierung oder den Status eines SVP oder derjenigen in der Upline des SVP, die betroffen waren, anzupassen. Die Richtlinien und Verfahren in diesem Handbuch sind nicht dazu gedacht, SVPs das Recht zu geben, die Richtlinien direkt gegeneinander durchzusetzen oder rechtliche Schritte gegeneinander zu unternehmen.
8.5 - Gelegenheit
LifePharm hat das Recht, die Anmeldung jeder Person abzulehnen, die aufgrund ihres Verhaltens und/oder ihrer Handlungen als schädlich für seine Gelegenheit oder seine Kultur angesehen wird. LifePharm beabsichtigt, seine Produkte zusammen mit einem Vergütungsplan denen anzubieten, die den Namen LifePharm bestmöglich repräsentieren. Es ist die Absicht von LifePharm, sich als erstklassiges Unternehmen zu etablieren und von seinen SVPs zu erwarten, dass sie sowohl beruflich als auch persönlich das Image widerspiegeln, das es darstellen möchte.
8.6 - Disziplinarmaßnahmen
Verstöße gegen die Vereinbarung oder diese Richtlinien und Verfahren, jede allgemeine Rechtspflicht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede anwendbare Treuepflicht), jedes illegale, betrügerische, täuschende oder unethische Geschäftsverhalten oder jede Handlung oder Unterlassung eines SVP, die nach alleinigem Ermessen des Unternehmens seinen Ruf oder sein Ansehen schädigen könnte (eine solche schädigende Handlung oder Unterlassung muss nicht im Zusammenhang mit dem LifePharm-Geschäft des SVP stehen), können nach Ermessen von LifePharm zu einer oder mehreren der folgenden disziplinarischen Maßnahmen in Bezug auf den SVP führen:
- Erteilung einer schriftlichen Verwarnung oder Ermahnung;
- Verpflichtung des SVP, sofortige Korrekturmaßnahmen zu ergreifen;
- Verhängung einer Geldstrafe, die von Bonus- und Provisionsschecks einbehalten werden kann;
- Verlust der Rechte auf einen oder mehrere Bonus- und Provisionsschecks;
- Aussetzung der SVP-Vereinbarung der Person für eine oder mehrere Zahlungsperioden;
- Dauerhafter oder vorübergehender Verlust oder Reduzierung des aktuellen und/oder lebenslangen Direktor Rangs eines SVP (der vom SVP anschließend wiedererlangt werden kann);
- Übertragung oder Entfernung eines Teils oder der gesamten Downline eines SVP aus der Marketingorganisation des fehlbaren SVP;
- Zwangsweise Beendigung des LifePharm-Kontos, der Website oder des Website-Zugangs des fehlbaren SVP;
- Jede andere Maßnahme, die ausdrücklich in einer Bestimmung der Vereinbarung erlaubt ist oder die LifePharm als praktikabel und angemessen erachtet, um Verletzungen, die teilweise oder ausschließlich durch die Richtlinienverletzung oder den Vertragsbruch des SVP verursacht wurden, gerecht zu lösen, einschließlich der Beantragung einer einstweiligen Verfügung; oder
- Kündigung der Mitgliedschaft.
Während der Zeit, in der LifePharm ein Verhalten untersucht, das angeblich gegen die Vereinbarung verstößt, kann das Unternehmen alle oder einen Teil der Boni und Provisionen des SVP einbehalten. Wenn das Geschäft eines SVP unfreiwillig beendet wird, hat der SVP keinen Anspruch auf Rückerstattung von während der Untersuchungszeit einbehaltenen Provisionen oder Boni.
In von LifePharm als angemessen erachteten Situationen kann das Unternehmen rechtliche Schritte für monetäre und/oder gerechte Entschädigung einleiten.
8.7 - Beschwerden
Wenn ein LifePharm SVP eine Beschwerde oder Klage gegen einen anderen SVP hat (bezüglich einer Praxis oder eines Verhaltens im Zusammenhang mit ihren jeweiligen LifePharm-Geschäften), wird er oder sie ermutigt, das Problem direkt mit der anderen Partei zu lösen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollte der SVP Unterstützung von seinem oder ihrem Upline, Leader oder Sponsor suchen. Wenn das Problem weiterhin nicht gelöst werden kann, muss es direkt der LifePharm-Compliance-Abteilung gemeldet werden, wie in diesem Abschnitt unten beschrieben.
Die LifePharm-Compliance-Abteilung wird die endgültige Autorität bei der Beilegung solcher Beschwerden oder Klagen sein, und ihre schriftliche Entscheidung ist endgültig und bindend für die beteiligten SVPs.
LifePharm wird seine Beteiligung auf Streitigkeiten beschränken, die sich ausschließlich auf LifePharm-Geschäftsangelegenheiten beziehen. LifePharm wird keine Entscheidungen über Probleme treffen, die Persönlichkeitskonflikte oder unprofessionelles Verhalten von oder zwischen SVPs außerhalb des Kontexts eines LifePharm-Geschäfts betreffen. Diese Probleme gehen über den Rahmen von LifePharm hinaus und können nicht zur Rechtfertigung eines Sponsor- oder Platzierungswechsels oder einer Übertragung zu einer anderen LifePharm-Organisation verwendet werden.
LifePharm berücksichtigt, erzwingt oder vermittelt keine Drittverträge zwischen SVPs, noch stellt es Namen, Finanzierung oder Beratung zur Verfügung, um externe Rechtsberatung zu erhalten.
Verfahren für Beschwerden:
A. Der LifePharm SVP sollte ein schriftliches Beschwerdeschreiben oder eine E-Mail direkt an die LifePharm-Compliance-Abteilung senden. Das Schreiben sollte die Einzelheiten des Vorfalls wie folgt darlegen:
- Die Art des Verstoßes
- Spezifische Fakten zur Unterstützung der Anschuldigungen
- Daten
- Anzahl der Vorkommnisse
- Beteiligte Personen
- Angehängte unterstützende Dokumentation
B. Nach Erhalt der schriftlichen Beschwerde wird LifePharm eine Untersuchung gemäß den folgenden Verfahren durchführen:
- Die Compliance-Abteilung wird dem beschwerdeführenden SVP eine Empfangsbestätigung senden.
- Die Compliance-Abteilung wird dem SVP, der untersucht wird, eine mündliche oder schriftliche Mitteilung über den Vorwurf zukommen lassen. Wenn eine schriftliche Mitteilung an den SVP gesendet wird, hat dieser 10 Werktage ab dem Datum des Benachrichtigungsschreibens Zeit, alle Informationen im Zusammenhang mit dem Vorfall zur Überprüfung durch LifePharm vorzulegen.
- Die Compliance-Abteilung wird die Beschwerde gründlich untersuchen und alle eingereichten Informationen, die sie für relevant hält, einschließlich Informationen aus Nebenquellen, berücksichtigen. Aufgrund der einzigartigen Natur jeder Situation werden die Bestimmungen der angemessenen Abhilfe von Fall zu Fall getroffen, und die Zeitspanne bis zur Lösung wird variieren.
- Im Verlauf der Untersuchung wird die Compliance-Abteilung nur periodische Updates bereitstellen, die lediglich besagen, dass die Untersuchung im Gange ist. Während dieser Zeit werden keine weiteren Informationen veröffentlicht. Anrufe, Briefe und Anfragen von SVPs nach „Fortschrittsberichten“ während der Untersuchung werden nicht beantwortet oder zurückgegeben.
C. LifePharm wird eine endgültige Entscheidung treffen und die beteiligten LifePharm SVPs rechtzeitig benachrichtigen.
8.8 - Mediation
Vorbehaltlich der in Abschnitt 8.10 dargelegten Ausnahmen sollen die Parteien vor der Einleitung eines Schiedsverfahrens gemäß Abschnitt 8.9 in gutem Glauben zusammenkommen und versuchen, Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, durch unverbindliche Mediation im Rahmen des Mediationsprogramms der American Arbitration Association zu lösen.
Die Gebühren und Kosten des Mediators sowie die Kosten für die Durchführung und Abhaltung der Mediation werden gleichmäßig zwischen den Parteien aufgeteilt. Jede Partei zahlt ihren Anteil an den voraussichtlichen gemeinsamen Gebühren und Kosten mindestens 10 Tage im Voraus der Mediation. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltsgebühren, Kosten und individuellen Ausgaben, die mit der Durchführung und Teilnahme an der Mediation verbunden sind. Die Mediation findet in Orange County, Kalifornien, statt und dauert nicht länger als zwei Werktage.
8.9 - Schiedsverfahren
Wenn die Mediation erfolglos ist, werden alle Streitigkeiten zwischen einem SVP und LifePharm, vorbehaltlich der in Abschnitt 8.10 dargelegten Ausnahmen, ausschließlich durch ein Schiedsverfahren gelöst, das von der American Arbitration Association gemäß ihren Handels-Schiedsregeln verwaltet wird. DER SCHIEDSRICHTER KANN NEBEN DEKLARATORISCHEN RECHTSMITTELN AUCH VERTRAGSSCHÄDEN ZUERKENNEN. LifePharm GLOBAL UND SVP VERZICHTEN AUF DAS RECHT, FOLGESCHÄDEN UND STRAFSCHADENERSATZ ZU ERHALTEN, AUSSER BEI VERLETZUNGEN DER ABSCHNITTE 3, 4, 5, 6, 7 UND 8 DIESER RICHTLINIEN UND VERFAHREN. DER SCHIEDSRICHTER WIRD ANGEMESSENE ANWALTSGEBÜHREN UND KOSTEN DER GEWINNENDEN PARTEI ZUERKENNEN. Ein vom Schiedsrichter erlassenes Urteil kann in jedem zuständigen Gericht eingetragen und durchgesetzt werden. SVPs verzichten auf alle Rechte auf ein Gerichtsverfahren mit Geschworenen oder auf ein Gericht. Alle Schiedsverfahren finden in Orange County, Kalifornien, statt.
8.10 - Verfügbarkeit von Unterlassungsansprüchen
8.10.1 - Unterlassungsanspruch
SVPs erkennen an, dass LifePharm irreparablen Schaden erleiden wird, wenn SVPs es versäumen, strikt einzuhalten, gegen eine der in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen verstoßen oder drohen zu verstoßen, sodass gesetzliche Schadensersatzansprüche keine angemessene Abhilfe darstellen. In einem solchen Fall ist LifePharm berechtigt, zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechten und Rechtsmitteln, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die eine solche Tätigkeit sofort untersagt, ohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen oder eine Kaution für die einstweilige Verfügung hinterlegt werden muss, oder ein Dekret zu erwirken, das die spezifische Erfüllung der betreffenden Bestimmung(en) anordnet.
8.10.2 - Wahl des Gerichtsstands und Zustimmung zur Gerichtsbarkeit
Jede Klage oder jedes Verfahren auf Unterlassung gemäß Abschnitt 8.10.1 wird vor den Gerichten von Orange County, Kalifornien, oder dem United States District Court, Central District of California, Southern Division, eingeleitet. Sie stimmen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte zu und verzichten auf jeglichen Einspruch gegen die Festlegung des Gerichtsstands für eine solche Klage oder ein solches Verfahren in diesen Gerichten. LifePharm kann Ihnen Gerichtsdokumente per Post oder auf andere Weise zustellen, wie es nach geltenden Gesetzen, Vorschriften, Verfahrensregeln oder lokalen Regeln vorgesehen ist. Jede Partei, die erfolglos die Durchsetzbarkeit dieser Gerichtsstandsklausel anficht, hat der obsiegenden Partei deren Anwaltskosten zu erstatten.
8.11 - Anwendbares Recht
Das Recht des Staates Kalifornien gilt für alle anderen Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
8.12 - Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Verkäuferidentifikation
Nichts in dieser Vereinbarung soll die Fähigkeit von LifePharm einschränken, eine Klage vor einem Gericht einzuleiten, um die Identität eines unbefugten Verkäufers von LifePharm-Produkten festzustellen.
ABSCHNITT 9 - ZAHLUNG UND VERSAND
9.1 - Korrekte Adresse und Kontaktinformationen
Bankinformationen müssen mit den Informationen im LifePharm Virtual Office-System übereinstimmen. Dies gilt sowohl für persönliche als auch geschäftliche SVPs. Persönliche Konten müssen einen Vor- und Nachnamen angeben. Geschäftskonten müssen einen Firmennamen angeben.
9.2 - Rücklastschriften
Alle von der Bank eines SVP wegen unzureichender Deckung zurückgegebenen Schecks werden erneut zur Zahlung eingereicht. Eine Gebühr von 45,00 $ für zurückgegebene Schecks wird dem Konto des SVP belastet. Nach Erhalt eines zurückgegebenen Schecks von einem Kunden oder einem SVP müssen alle zukünftigen Bestellungen per Kreditkarte, Zahlungsanweisung oder Bankscheck bezahlt werden. Jeder ausstehende Saldo, den ein SVP LifePharm für NSF-Schecks und Rückscheckgebühren schuldet, wird von nachfolgenden Bonus- und Provisionsschecks einbehalten oder vom eWallet-Guthaben des SVP abgebucht.
9.3 - Kreditkartenrückbuchungen
SVPs sind verantwortlich für die Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 50,00 $ für jede von ihnen initiierte Rückbuchung, es sei denn, die strittige Belastung ist auf einen Fehler von LifePharm zurückzuführen. Jede unbezahlte Verwaltungsgebühr kann zur Aussetzung oder Beendigung ihrer Vertriebspartnerschaft führen.
ABSCHNITT 10 - INAKTIVITÄT, NEUKLASSIFIZIERUNG UND KÜNDIGUNG
10.1 - Wirkung der Kündigung
Solange ein SVP aktiv bleibt und die Bedingungen der SVP-Vereinbarung sowie diese Richtlinien und Verfahren einhält, zahlt LifePharm dem SVP gemäß dem Vergütungsplan Provisionen. Die Boni und Provisionen eines SVP stellen die gesamte Gegenleistung für die Bemühungen des SVP dar, Verkäufe zu generieren und alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Generierung von Verkäufen (einschließlich des Aufbaus einer Downline) durchzuführen. Nach der Nichtverlängerung der SVP-Vereinbarung, der Kündigung wegen Inaktivität oder der freiwilligen oder unfreiwilligen Kündigung der SVP-Vereinbarung (alle diese Methoden werden zusammenfassend als „Kündigung“ bezeichnet), hat der ehemalige SVP kein Recht, keinen Titel, keinen Anspruch oder kein Interesse an der von ihm oder ihr betriebenen Marketingorganisation oder an den Provisionen oder Boni aus den von der Marketingorganisation generierten Verkäufen. Ein SVP, dessen Geschäft gekündigt wird, verliert alle Rechte als SVP. Dies umfasst das Recht, LifePharm-Produkte und -Dienstleistungen zu verkaufen, sowie das Recht, zukünftige Provisionen, Boni oder andere Einkünfte aus den Verkäufen und anderen Aktivitäten der ehemaligen Marketingorganisation des SVP zu erhalten. Im Falle einer Kündigung erklären sich die SVP damit einverstanden, auf alle Rechte, die sie möglicherweise haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eigentumsrechte, an ihrer ehemaligen Marketingorganisation und an Boni, Provisionen oder anderen Vergütungen, die sich aus den Verkäufen und anderen Aktivitäten ihrer ehemaligen Marketingorganisation ergeben, zu verzichten.
10.2 - Kündigung wegen Inaktivität
Wenn ein SVP die Mindestanforderungen an persönliche Verkäufe (wie im Vergütungsplan festgelegt) über einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Kalendermonaten nicht erfüllt hat (und somit „inaktiv“ wird), kann seine oder ihre SVP-Vereinbarung nach Ermessen des Unternehmens am Tag nach dem letzten Tag des sechsten Monats der Inaktivität wegen Inaktivität gekündigt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung über die Kündigung wird dem gekündigten SVP per E-Mail zugestellt. Wenn ein SVP 12 aufeinanderfolgende Monate inaktiv ist, wird seine oder ihre SVP-Vereinbarung automatisch ohne Benachrichtigung beendet.
10.3 - Unfreiwillige Kündigung
Ein Verstoß eines SVP gegen eine der Bedingungen der Vereinbarung, einschließlich aller Änderungen, die LifePharm nach eigenem Ermessen vornehmen kann, kann zu einer der in Abschnitt 8.6 aufgeführten Sanktionen führen, einschließlich der unfreiwilligen Kündigung seiner oder ihrer SVP-Vereinbarung. Die Kündigung wird an dem Datum wirksam, an dem die schriftliche Mitteilung per Post, E-Mail, Fax oder durch einen Expresskurier an die letzte bekannte Adresse, E-Mail-Adresse, Faxnummer des SVP oder an seinen oder ihren Anwalt gesendet oder zugestellt wird oder wenn der SVP tatsächlich Kenntnis von der Kündigung erhält, je nachdem, was zuerst eintritt.
LifePharm behält sich das Recht vor, alle SVP-Vereinbarungen mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich zu kündigen, falls es sich entscheidet: (1) den Geschäftsbetrieb einzustellen; (2) als Unternehmen aufzulösen; oder (3) den Vertrieb seiner Produkte über Direktvertrieb zu beenden.
10.4 - Freiwillige Kündigung
Ein Teilnehmer an diesem Netzwerk-Marketing-Plan hat das Recht, jederzeit und unabhängig vom Grund zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich an die Hauptgeschäftsadresse des Unternehmens eingereicht werden und muss Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre SVP-ID-Nummer enthalten. Die schriftliche Mitteilung muss auch Ihre Unterschrift enthalten.
10.5 - Nichtverlängerung
Ein SVP kann seine oder ihre SVP-Vereinbarung auch kündigen, indem er oder sie die Vereinbarung an ihrem Jahrestag nicht verlängert. Das Unternehmen kann auch entscheiden, die Vereinbarung eines SVP an ihrem Jahrestag nicht zu verlängern.
ABSCHNITT 11 - DEFINITIONEN
Aktiver SVP
Ein SVP gilt als „aktiv“, wenn er/sie in den letzten 30 Tagen eine Bestellung aufgegeben hat.
Verbundene Partei
Ein Aktionär, Mitglied, Partner, Manager, Treuhänder oder andere Parteien mit einem Eigentumsanteil oder Managementverantwortung für eine Geschäftseinheit.
Vereinbarung
Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und jedem SVP umfasst den SVP-Antrag & die Vereinbarung, die LifePharm-Richtlinien und -Verfahren sowie den LifePharm-Vergütungsplan, alle in ihrer aktuellen Form und wie von LifePharm nach eigenem Ermessen geändert. Diese Dokumente werden zusammen als die „Vereinbarung“ bezeichnet.
Autom. Lieferung
Ein Programm, das automatisch Produkt(e) an Sie versendet.
Provisionsfähiges Volumen (CV)
Der Punktwert von verkauften Produkten, der zur Berechnung von Provisionen aus Ihrer Downline verwendet wird.
Kunde
Endverbraucher des Produkts, einschließlich Ihrer Einzelhandelskunden und Bevorzugten Kunden.
Downline-Bein
Jeder der SVPs, die direkt unter Ihnen eingeschrieben sind, und deren jeweilige Downline repräsentiert ein „Bein“ in Ihrer Marketingorganisation.
Eingeschriebener
Eine Person, die eingeschrieben wird, um SVP zu werden.
Gruppenvolumen
Der provisionsfähige Wert von LifePharm-Produkten oder -Dienstleistungen, die von der Marketingorganisation eines SVP verkauft werden. Gruppenvolumen schließt nicht das Persönliche Volumen des betreffenden SVP ein. (Business Success Starter Kits und Verkaufshilfen haben kein Verkaufsvolumen).
Haushalt
Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder, die an derselben Adresse wohnen oder dort Geschäfte tätigen.
Business Success Starter Kit
Jede Person, die ein LifePharm SVP werden möchte, muss 29,95 $ für ein Business Success Starter Kit zahlen, das ihnen Zugang zum LifePharm Virtual Office und zur LifePharm-Replikationswebsite ermöglicht.
Ebene
Die Schichten von Downline-Kunden und SVPs in der Marketingorganisation eines bestimmten SVP. Dieser Begriff bezieht sich auf die Beziehung eines SVP im Verhältnis zu einem bestimmten Upline-SVP, bestimmt durch die Anzahl der SVPs zwischen ihnen, die durch Einschreibung verbunden sind. Zum Beispiel, wenn A B einschreibt, der C einschreibt, der D einschreibt, der E einschreibt, dann ist E auf A’s vierter Ebene.
Marketingorganisation
Die Kunden und SVPs, die unter einem bestimmten SVP eingeschrieben sind.
Offizielles LifePharm-Material
Literatur, Audio- oder Videobänder, Websites und andere Materialien, die von LifePharm für SVPs entwickelt, gedruckt, veröffentlicht und/oder verteilt werden.
Persönliches Volumen (PV)
Der Punktwert von Produkten und Dienstleistungen, die von einem SVP in einem Kalendermonat verkauft oder persönlich konsumiert werden, der für Bonusqualifikationen verwendet wird.
Direktor Rang
Sobald ein SVP einen Rang erreicht, wird er/sie immer auf dem höchsten Rang „anerkannt“, den er/sie erreicht hat, auch wenn er/sie die Leistungsanforderungen für diesen Rang nicht mehr erfüllt. Einen Rang zu haben, garantiert keine Provisionen oder Boni, die sich auf diesen Rang beziehen. Der SVP muss spezifische Anforderungen für jeden Rang erfüllen, um Provisionen und Boni zu erhalten.
Rekrutieren/Cross-Rekrutieren
Für die Zwecke der LifePharm-Interessenkonfliktrichtlinie (Abschnitt 3.4) bedeutet der Begriff „Rekrutieren“ die tatsächliche oder versuchte Einschreibung, Werbung, Ermutigung oder Bemühung, entweder direkt, indirekt oder über einen Dritten einen anderen LifePharm SVP oder Kunden zu beeinflussen, sich in einem anderen Netzwerk-Marketing- oder Direktvertriebsangebot einzuschreiben oder daran teilzunehmen.
Wiederverkaufsfähig
Produkte und Verkaufshilfen gelten als „wiederverkaufsfähig“, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind: 1) sie sind ungeöffnet und unbenutzt; 2) Verpackung und Etikettierung wurden nicht verändert oder beschädigt; 3) sie befinden sich in einem Zustand, der es im Handel zu einer kommerziell vernünftigen Praxis macht, die Ware zum vollen Preis zu verkaufen; 4) sie werden innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum an LifePharm zurückgegeben. Jegliche Ware, die zum Zeitpunkt des Verkaufs eindeutig als nicht rückgabefähig, eingestellt oder als Saisonartikel gekennzeichnet ist, gilt nicht als wiederverkaufsfähig.
Einzelhandelskunde
Eine Person, die LifePharm-Produkte von einem SVP kauft, aber nicht am LifePharm-Vergütungsplan teilnimmt.
Einzelhandelsverkäufe
Verkäufe an einen Einzelhandelskunden.
Sponsor
Ein SVP, der eine neue Person anmeldet, um SVP des Unternehmens zu werden, und als Anwerber im SVP-Antrag & -Vertrag aufgeführt ist.
Kündigung des Geschäfts eines unabhängigen Geschäftsinhabers.
Die Kündigung kann entweder freiwillig oder unfreiwillig durch Nichtverlängerung oder Inaktivität erfolgen.
Upline
Dieser Begriff bezieht sich auf den oder die SVP(s) über einem bestimmten SVP in einer Anmeldelinie bis zum Unternehmen. Anders ausgedrückt, es ist die Linie der Anwerber, die einen bestimmten SVP mit dem Unternehmen verbindet.